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Kostenfreie Nutzung beantragen
Wenn Sie nicht Mitarbeiter der UW/H sind, die Geräte aber im Rahmen einer Tätigkeit als Aushilfe oder in anderem Zusammenhang kostenfrei nutzen können sollen, dann benötigen wir (BIT) einen entsprechende Auftrag Ihres/Ihrer Vorgesetzen über das Webformular für Zugriffsrechte.
Sobald die gewünschte Berechtigung für Sie eingetragen wurde, werden Sie von uns per Mail informiert.
Eine Trennung der Abrechnung zwischen privaten bzw. studentischen und dienstlichen Jobs ist grundsätzlich *nicht* möglich. Alle anfallenden Kosten werden wie auch alle Kosten der Mitarbeiter-Kopier/Druck-Jobs nicht bestimmten Kostenstellen zugeordnet, sondern von der UW/H zentral an den Lieferanten der Geräte bezahlt.