Lehren & Forschen
an der UW/H
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Datenmanagementpläne
Bereits vor dem Projektstart sollte an der UW/H ein FDM-Konzept im Sinne der FAIR-Data-Prinzipien (s. unten) entwickelt werden. Datenmanagementpläne (DMP) sind dafür sehr nützlich.
Ein Datenmanagementplan beschreibt den Lebenszyklus von Forschungsdaten, von der Erhebung bis zur Archivierung einschließlich aller Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Daten verfügbar, nutzbar und nachvollziehbar bleiben (Datenbestand, Datengenese, Workflow, Konsolidierung, Verbreitung). In erster Linie unterstützt er die eigene gute wissenschaftliche Arbeit und ist hilfreich bei der Erstellung eines Förderantrags für ein Projekt. Denn: Immer mehr Forschungsförderer verlangen einen Datenmanagementplan.
FAIR-(Data)-Prinzipien
Die FAIR-Data-Prinzipien oder FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Re-usable) helfen dabei, Forschungsdaten aufzubereiten. Detaillierte Informationen über die FAIR Prinzipien und deren Umsetzung gibt es in der Veröffentlichung "Die FAIR-Prinzipien für das wissenschaftliche Datenmanagement und Data Stewardship" und auch in der englischsprachigen Publikation The FAIR Guiding Principles.
Für die Umsetzung der FAIR-Prinzipen eignen sich fachspezifische Repositorien, in denen die Daten in einem offenen Format (interoperabel) abgelegt und durch Metadaten beschrieben (auffindbar) werden. re3data ist das Portal um Repositorien zu finden, die Forschungsdaten zur Verfügung stellen und veröffentlichen.
Mit Inkrafttreten des DFG-Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" zum 01.08.2019 müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können.
"Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt." (Leitlinie 17)
Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, muss dies dargelegt werden. Die langfristige Archivierung von Forschungsdaten ist Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse, die auf der Auswertung dieser Daten beruhen. Forschungsdaten werden dadurch als eigenständige wissenschaftliche Leistungen sichtbar gemacht und gewürdigt.