Direkt zum Inhalt der Seite springen

Intranet Uni WH | Auslandsstudium

Menü schließen

Studieren

an der UW/H

Studieren

an der UW/H

Auslandsstudium

Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt an einer unserer Erasmus+ Partnerhochschulen interessieren, lesen Sie bitte aufmerksam den Abschnitt  Erasmus+. Die Schweiz nimmt aktuell nicht am Erasmus+ Programm teil, fördert ausländische Studierende jedoch über das Programm SEMP (Swiss-European Mobility Programme).

Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt an einer unserer globalen Partnerhochschulen interessieren, lesen Sie bitte aufmerksam den Abschnitt Globale Partner.

Eine Liste unserer Partneruniversitäten finden Sie hier.

Im Outgoing Guide Auslandsstudium (s. "Downloadbereich Erasmus+" bzw. "Downloadbereich Globale Partner") finden Sie Antworten auf gängige Fragen rund um das Thema Auslandsstudium und der Flowchart Auslandsstudium (s. "Downloadbereich Erasmus+" bzw. "Downloadbereich Globale Partner") führt Sie Schritt für Schritt durch den Mobilitätsprozess.

Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihre Wohnung vermieten möchten, schicken Sie uns eine Email oder wenden Sie sich an ESN Witten

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Freie Plätze für Auslandsstudienaufenthalte im akademischen Jahr 2025/2026

Sie möchten im akademischen Jahr 2025/2026 (WS 25/26 oder SS 26) im Ausland studieren, aber haben die Bewerbungsfrist verpasst? Dann bewerben Sie sich auf einen der noch freien Plätze (PDF Restplatzliste).

 

Ablauf der Restplatzbewerbung:

  1. Restplätze werden nach dem Prinzip "first come, first served" vergeben.
  2. Bitte lesen Sie sich vorab auf unserer Intranetseite gut durch, welche Unterlagen Sie über Mobility Online einreichen müssen. Unvollständige Bewerbungen (fehlende oder falsche Dokumente in Mobility Online) werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Unser "Mobility Online User Guide" (s. u.) führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess unserer Software.
  3. Bitte laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und im PDF Format bis zur jeweiligen in der Restplatzliste genannten Frist über unsere Mobilitätssoftware Mobility Online ein:  Mobility Online - Bewerbungsprozess
  4. Wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig hochgeladen haben, senden Sie uns eine kurze Email an International-Office@spam protectuni-wh.de unter Angabe Ihres Wunschplatzes (Partnerhochschule/Aufenthalt im WS25/26 oder SS26).
  5. Bewerbungen ausschließlich per Email werden nicht berücksichtigt.

Bitte laden Sie die folgenden Bewerbungsunterlagen vollständig und im PDF Format bis zur jeweiligen in der Restplatzliste genannten Frist über unsere Mobilitätssoftware Mobility Online ein:  Mobility Online - Bewerbungsprozess 

  • Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch(für die Hochschule Ihrer ersten Wahl; Umfang ca. 1 Seite)
  • Lebenslauf
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Leistungsübersicht / Transcript of Records: Dieses DOkument muss von Ihrem Department ausgestellt sein. Kontaktieren Sie hierfür das für Sie zuständige Prüfungssekretariat. Wir akzeptieren keinen Auszug, den Sie sich selbst aus UWE herunterladen können.
  • Sprachnachweis: Sie dürfen zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung nicht mehr als eine Niveaustufe unter dem von der Partnerhochschule geforderten Sprachniveau liegen. Die Sprachanforderungen der Partnerhochschulen sind in folgendem Dokument gelistet: "Sprachanforderungen der Partnerhochschulen". Wenn Sie sich für mehrere Partnerhochschulen bewerben möchten, die Kenntnisse in unterschiedlichen Sprachen fordern, reichen Sie bitte für jede der Sprachen einen Nachweis ein. Bitte beachten Sie, dass dieser Nachweis für das UW/H interne Bewerbungsverfahren eingereicht werden muss. Die Partnerhochschulen haben eigene Vorgaben und akzeptieren ggf. nur offizielle Sprachzertifikate.
    Akzeptierte Nachweise (für das UW/H interne Bewerbungsverfahren):
    - offizielles Sprachzertifikat (Englisch: z. B. TOEFL; Französisch: z. B. DELF DALF; Spanisch: z. B. DELE; Italienisch: z. B. CELI)
    - Teilnahmebestätigung Sprachkurs
    - Nachweis über mehrmonatigen Auslandsaufenthalt 
    - erfolgreicher Abschluss fremdsprachiger Hochschulmodule 
    - Abiturzeugnis, möglichst mit Nennung der Niveaustufe
  • falls vorhanden: Nachweis über ehrenamtliches Engagement während des Studiums
  • bei Bedarf: "Erasmus+ Geringere Chancen - Ehrenwörtliche Erklärung" (Infoblatt + Vorlage im Downloadbereich)

Hier finden Sie die Restplatzliste akad. Jahr 2025/2026. Die Liste wird wöchentlich aktualisiert.

Hier finden Sie den Mobility Online User Guide, der Ihnen bei der Orientierung in Mobility Online hilft.

Informationen zu Erasmus+ Mobilität von Einzelpersonen (KA131)

Im folgenden Abschnitt finden Sie grundlegende Informationen zu den Voraussetzungen der ERAMUS+ Förderung für Ihren Studienaufenthalt, unserer Hochschule und dem Erasmus+Programm an sich. Lesen Sie sich die Informationen bitte durch. Beachten Sie vor allem die maximale Förderdauer und weitere für Sie geltende Voraussetzungen.

Studierende, die ein Auslandssemester an einer unserer Erasmus+ Partnerhochschulen absolvieren, erhalten einen Mobilitätszuschuss. Die Förderhöhe variiert je nach Ländergruppe und Projekt (s. u.). 

Um eine Erasmus+ Förderung erhalten zu können, muss der Auslandsaufenthalt mindestens 2 Monate umfassen. Die maximale Förderdauer je Studienzyklus beträgt jeweils 12 Monate für Bachelor- und Master-Studiengänge bzw. 24 Monate für Staatsexamenstudiengänge. Bereits absolvierte Erasmus+ Aufenthalte desselben Studienzyklus werden auf Ihr Förderkontingent angerechnet.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Kombinierbarkeit von Stipendien und zu steuerlichen Aspekten (im Downloadbereich).

Haftungsklausel: Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Erasmus Code: D WITTEN02

Hochschulen, denen die ECHE verliehen wurde, bekennen sich in ihrem European Policy Statement(EPS), d.h. ihrer Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik, zu den Kernthemen der europäischen Hochschulbildung und den Schwerpunkten der neuen Erasmus Programmgeneration. Das EPS beschreibt sowohl die allgemeine Strategie der Hochschule als auch die konkrete Umsetzung der wesentlichen Grundsätze des Programms.

→ Hier finden Sie die komplette Erasmus Policy Statement (EPS 2021 - 2027)

Erasmus+ Förderraten

Die Erasmus-Förderraten variieren je nach Projekt, aus dem Sie gefördert werden. Nachfolgend finden Sie die gültigen Förderraten für die beiden Projekte:

Förderraten für Aufenthalte im akad. Jahr 2024/2025 (WS 24/25 & SS 25)

Wenn Sie im Wintersemester 2024/2025 bzw. im Sommersemester 2025 Ihren Auslandsaufenthalt absolvieren, gelten für Sie die Förderraten aus dem Projekt 2023:

 

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, EJR Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Förderraten für Aufenthalte im akad. Jahr 2025/2026 (WS 25/26 & SS 26)

Wenn Sie im Wintersemester 2025/2026 bzw. im Sommersemester 2026 Ihren Auslandsaufenthalt absolvieren, gelten für Sie die Förderraten aus dem Projekt 2024:

 

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
  • Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Erasmus+ Geringere Chancen

Wenn Sie ein Kriterium für "geringere Chancen" erfüllen, können Sie eine Zusatzförderung ("Top-Ups") für Ihren Auslandsaufenthalt beantragen. Weiterführende Informationen und Dokumente für die Beantragung finden Sie nachfolgend.

Erasmus+ Geringere Chancen

Teilnehmende mit geringeren Chancen können eine monatliche Top-up-Zahlung oder ggf. eine Übernahme von Realkosten beantragen. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsdokument (s. u.).

Die Modalitäten variieren je nach Projekt.

Erasmus+ Projekt 2023 (Auslandsaufenthalte im WS 2024/2025 & SS 2025) & Projekt 2024 (Auslandsaufenthalte im WS 2025/2026 & SS 2026)

Zielgruppen:
- Teilnehmende mit Kind
- Teilnehmende mit einem GdB ab 20
- Teilnehmende mit einer chronischen Erkrankung, die im Ausland zu einem finanziellen Mehrbedarf führt
- Erwerbstätige Studierende
- Teilnehmende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Top-up: 250€ / Monat

Realkosten: Übernahme von bis zu 15.000€ / Semester für Teilnehmende mit Kind, Teilnehmende mit einem GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die im Ausland zu einem finanziellen Mehrbedarf führt.

Bitte lesen Sie vor der Beantragung unser Informationsdokument aufmerksam durch.

 

Wenn Sie das Top-Up beantragen wollen, reichen Sie entweder mit der Bewerbung, spätestens aber vor Mobilitätsstart die von Ihnen unterschriebene Ehrenwörtliche Erklärung „Erasmus+ Zusatzförderung“ im International Office ein. Eine nachträgliche Beantragung nach Mobilitätsstart ist nicht möglich.

Erasmus+ Reisekostenunterstützung

Um den ökologischen Fußabdruck des Erasmus+ Programms zu verringern, wird grünes Reisen finanziell belohnt. Ab dem Projekt 2024 können zudem auch Studierende, die nicht grün reisen, eine Reisekostenunterstützung erhalten.

Die Modalitäten variieren je nach Projekt.

Erasmus+ Projekt 2023  (WS 2024/2025 & SS 2025)

Sie können eine einmalige Top-up Zahlung i. H. v. 50€ und eine zusätzliche Förderung von bis zu 4 Reisetagen für grünes Reisen beantragen. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Erasmus+ Grünes Reisen - Informationsblatt (Projekt 2023)".

Erasmus+ Projekt 2024  (WS 2025/2026 & SS 2026)

Ab dem Erasmus Projekt 2024 kann sowohl "grünes" als auch "nicht grünes" Reisen finanziell gefördert werden. 

 

Grünes Reisen: Sie können eine eine zusätzliche Förderung von bis zu 6 Reisetagen für grünes Reisen beantragen.

Nicht grünes Reisen: Sie können eine zusätzliche Förderung von bis zu 2 Reisetagen für nicht grünes Reisen beantragen.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Zusatzförderung für Reisen im Erasmus+ Programm (Projekt 2024)".

Erasmus+ Projekt 2023

Alle notwendigen Informationen für die Beantragung des Grünen Reisens finden Sie im Intformationsblatt. Bitte lesen Sie dieses vor Beantragung aufmerksam durch.

Wenn Sie das Top-Up beantragen wollen, reichen Sie vor Mobilitätsstart die von Ihnen unterschriebene Ehrenwörtliche Erklärung „Grünes Reisen“ im International Office ein. Eine nachträgliche Beantragung nach Mobilitätsstart ist nicht möglich.

 

Erasmus+ Projekt 2024

Alle notwendigen Informationen für die Beantragung des Grünen Reisens finden Sie im Intformationsblatt. Bitte lesen Sie dieses vor Beantragung aufmerksam durch.

Wenn Sie das Top-Up beantragen wollen, reichen Sie vor Mobilitätsstart die von Ihnen unterschriebene Ehrenwörtliche Erklärung „Reisekostenunterstützung“ im International Office ein. Eine nachträgliche Beantragung nach Mobilitätsstart ist nicht möglich.

Down­load­be­reich "Erasmus+"

Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Abschnitt, der zu Ihrer momentanen Studienphase passt. In dem jeweiligen Abschnitt sind die Dokumente verlinkt und können heruntergeladen werden.

In diesem Abschnitt finden Sie wichtige Dokumente, die Sie vor Ihrem Aufenthalt an der Partnerhochschule gelesen haben sollten.

Im "Outgoing Guide Auslandsstudium" finden Sie ein umfangreiches FAQ zum Thema Auslandsaufenthalt im Studium. Im "Flowchart Auslandsstudium" erhalten Sie einen groben Überblick über die einzelenen Phasen und Schritte rund um Ihren Auslandsaufenthalt. Das Dokument "Sprachanforderungen der Partnerhochschulen" gibt Ihnen einen Überblick über Sprachanforderungen und eventuell notwendige Sprachnachweise für Ihr Auslandsstudium. Sofern Sie Bafög oder ein anderes Stipendium beziehen, sollten Sie sich das Dokument zu "Stipendienkombinierbarkeit und steuerliche Aspekte" durchlesen. Ebenfalls möchten wir Sie auf die "Erasmus+ Charta aufmerksam" machen und Sie bitten, diese zu lesen.

 

Dokumente zum Download:

In diesem Bereich finden Sie Dokumente, die Sie vor Start Ihrer Mobilität in Mobility Online hochladen bzw. bearbeiten müssen. Die Versicherungserklärung füllen Sie vor Mobilitätsstart aus und laden diese unterschrieben in Mobility Online hoch. Für Unterstützung beim Sprachenlernen können Sie das OLS nutzen, eine Anleitung finden Sie unten. Für die Erstellung des OLA (Online Learning Agreements) nutzen Sie Mobility Online. Unten stehend finden Sie eine allgemeine Anleitung sowie ein direktes Beispiel aus der WiGe, dass Sie aber für den Bereich Psychologie, Zahnmedizin, Humanmedizin oder Pflegewissenschaft adaptieren können.

Alle Unterlagen müssen vor Beginn Ihres Aufenthaltes in Mobility Online vorliegen. Das OLA muss von Ihnen, Ihrem Departement sowie der Partnerhochschule unterschrieben vorliegen.

 

Dokumente zum Download:

In diesem Abschnitt finden Sie wichtige Dokumente für den Start Ihres Aufenthalts. Nach Ankommen an der Partnerhochschule lassen Sie sich bitte vom dortigen International Office unmittelbar Ihre "Confirmation of Arrival" unterzeichnen und laden diese in Mobility Online hoch. Das gleiche Dokument legen Sie auch am Ende Ihres Aufenthalts vor. Bewahren Sie Ihre Confirmation of Arrival daher gut auf.

Wenn Sie Änderungen an Ihrem OLA vornehmen wollen, geben Sie uns bitte kurz per Email Bescheid und führen Sie die Änderungen bitte in Mobility Online ausschließlich im Bereich "During the Mobility" online durch.

 

Dokumente zum Download:

In diesem Abschnitt finden Sie einige Dokumente, die Sie bei/nach Beendigung Ihres Aufenthaltes ausfüllen und in Mobility Online hochladen müssen. Lassen Sie sich das Enddatum Ihres Aufenthalts vom International Office der Partnerhochschule in der "Confirmation of Stay" bestätigen. Das Aufenthaltsende ist i.d.R. Ihre letzte physische Präsenzveranstaltung, z.B. letzte Vorlesungstag oder letzte vorort geschriebe Prüfung.

Neben der "Confirmation of Stay" füllen Sie bitte den "Erfahrungsbericht" und das "Dokument zum Reiseverhalten" aus und laden diese in Mobility Online hoch.

 

Dokumente zum Download:

 

Desweiteren laden Sie uns in Mobility Online hoch:

  • Nachweis über Teilnahme an der Erasmus-Umfrage (die Umfrage erhalten Sie per Email)
  • offizielles Transcript of Records der Partnerhochschule
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

 

Die Anrechnung nehmen Sie beim jeweiligen Department vor. Für die Anrechnung und Anerkennung Ihrer Auslandsleistungen bereiten Sie bitte folgende Dokumente vor und schicken Sie gebündelt in einer Email an Ihr Prüfungssekretariat bzw. Ihren Ansprechpartner:in im Department. Falls Ihnen die Kontaktdaten nicht bekannt sind, finden Sie diese im Schritt "After the Mobility" in Mobility Online. Studierende der Zahnmedizin und Pflegewissenschaft

 

Folgende Dokumente sind beim Department einzureichen:

  • OLA Before the Mobility & OLA During the Mobility (sofern Änderungen stattgefunden haben)
  • originales Transcript of Records der Partnerhochschule
  • Formular zur Anrechnung von Auslandsleistungen (bitte wählen Sie das für Ihren Studiengang richtige Dokument aus)
  • Studierende der Zahnmedizin und Pflegewissenschaft wenden sich mit Ihrem OLA und ToR direkt an das Department und ihren für sie zuständigen Ansprechpartner:iin

 

Dokumente zum Download:

 

Globale Partner

Ein Aufenthalt an einer unserer globalen Partnerhochschulen geht nicht automatisch mit einer finanziellen Förderung einher. Einige unserer Partner erlassen oder reduzieren jedoch die Studiengebühren. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich nach Platzerhalt über uns auf ein PROMOS Stipendium zu bewerben. Weiterführende Informationen zu PROMOS finden Sie hier.