Direkt zum Inhalt der Seite springen

Intranet Uni WH | Auslandsstudium

Menü schließen

Studieren

an der UW/H

Studieren

an der UW/H

Auslandsstudium

Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt an einer unserer Erasmus+ Partnerhochschulen interessieren, lesen Sie bitte aufmerksam den Abschnitt  Erasmus+. Die Schweiz nimmt aktuell nicht am Erasmus+ Programm teil, fördert ausländische Studierende jedoch über das Programm SEMP (Swiss-European Mobility Programme).

Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt an einer unserer globalen Partnerhochschulen interessieren, lesen Sie bitte aufmerksam den Abschnitt Globale Partner.

Eine Liste unserer Partneruniversitäten finden Sie hier.

Im Outgoing Guide Auslandsstudium (s. "Downloadbereich Erasmus+" bzw. "Downloadbereich Globale Partner") finden Sie Antworten auf gängige Fragen rund um das Thema Auslandsstudium und der Flowchart Auslandsstudium (s. "Downloadbereich Erasmus+" bzw. "Downloadbereich Globale Partner") führt Sie Schritt für Schritt durch den Mobilitätsprozess.

Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihre Wohnung vermieten möchten, schicken Sie uns eine Email oder wenden Sie sich an ESN Witten

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

So bewerben Sie sich

Wenn Sie sich für einen Auslandsstudienaufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen im akad. Jahr 2025/2026 (WS 25/26 & SS 26) bewerben möchten, reichen Sie die folgenden Bewerbungsunterlagen im PDF Format bitte zwischen dem 18. November 2024 und dem 05. Januar 2025 über unsere Mobilitätssoftware Mobility Online ein: Mobility Online - Bewerbungsprozess

Unser "Mobility Online User Guide" (s. u.) führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

Bewerbungsunterlagen

  • Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch(für die Hochschule Ihrer ersten Wahl; Umfang ca. 1 Seite)
  • Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Leistungsübersicht / Transcript of Records (ausgestellt von Ihrem Department. Kontaktieren Sie hierfür das für Sie zuständige Prüfungssekretariat)
  • Sprachnachweis: Sie dürfen zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung nicht mehr als eine Niveaustufe unter dem von der Partnerhochschule geforderten Sprachniveau liegen. Die Sprachanforderungen der Partnerhochschulen sind in folgendem Dokument gelistet: "Sprachanforderungen der Partnerhochschulen". Wenn Sie sich für mehrere Partnerhochschulen bewerben möchten, die Kenntnisse in unterschiedlichen Sprachen fordern, reichen Sie bitte für jede der Sprachen einen Nachweis ein. Bitte beachten Sie, dass dieser Nachweis für das UW/H interne Bewerbungsverfahren eingereicht werden muss. Die Partnerhochschulen haben eigene Vorgaben und akzeptieren ggf. nur offizielle Sprachzertifikate.
    Akzeptierte Nachweise (für das UW/H interne Bewerbungsverfahren):
    - offizielles Sprachzertifikat (Englisch: z. B. TOEFL; Französisch: z. B. DELF DALF; Spanisch: z. B. DELE; Italienisch: z. B. CELI)
    - Teilnahmebestätigung Sprachkurs
    - Nachweis über mehrmonatigen Auslandsaufenthalt 
    - erfolgreicher Abschluss fremdsprachiger Hochschulmodule 
    - Abiturzeugnis, möglichst mit Nennung der Niveaustufe
  • falls vorhanden: Nachweis über ehrenamtliches Engagement während des Studiums
  • bei Bedarf: "Erasmus+ Geringere Chancen - Ehrenwörtliche Erklärung" (Infoblatt + Vorlage im Downloadbereich)

Auswahlprozess

Die Auswahl wird anhand folgender Kriterien getroffen: Motivation, Studienfortschritt, Notendurchschnitt, bisherige Auslandserfahrung und ehrenamtliches Engagement während des Studiums.
Wir werden Sie Ende Februar über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informieren.

Sie können sich nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist auf noch freie Plätze bewerben, über die wir auf dieser Seite informieren werden.

Erasmus+ Mobilität von Einzelpersonen (KA131)

Studierende, die ein Auslandssemester an einer unserer Erasmus+ Partnerhochschulen absolvieren, erhalten einen Mobilitätszuschuss. Die Förderhöhe variiert je nach Ländergruppe und Projekt (s. u.). 

Um eine Erasmus+ Förderung erhalten zu können, muss der Auslandsaufenthalt mindestens 2 Monate umfassen. Die maximale Förderdauer je Studienzyklus beträgt jeweils 12 Monate für Bachelor- und Master-Studiengänge bzw. 24 Monate für Staatsexamenstudiengänge. Bereits absolvierte Erasmus+ Aufenthalte desselben Studienzyklus werden auf Ihr Förderkontingent angerechnet.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Kombinierbarkeit von Stipendien und zu steuerlichen Aspekten (im Downloadbereich).

Haftungsklausel: Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Erasmus+ Förderraten

Förderraten für Aufenthalte im akad. Jahr 2024/2025 (WS 24/25 & SS 25)

Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.

Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.

Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, EJR Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Förderraten für Aufenthalte im akad. Jahr 2025/2026 (WS 25/26 & SS 26)

Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Erasmus+ Geringere Chancen

Teilnehmende mit geringeren Chancen können eine monatliche Top-up-Zahlung oder ggf. eine Übernahme von Realkosten beantragen. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt (s. u.).

Die Modalitäten variieren je nach Projekt.

Erasmus+ Projekt 2023 (WS 2024/2025 & SS 2025) & 2024 (WS 2025/2026 & SS 2026)

Zielgruppen:
- Teilnehmende mit Kind
- Teilnehmende mit einem GdB ab 20
- Teilnehmende mit einer chronischen Erkrankung, die im Ausland zu einem finanziellen Mehrbedarf führt
- Erwerbstätige Studierende
- Teilnehmende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Top-up: 250€ / Monat

Realkosten: Übernahme von bis zu 15.000€ / Semester für Teilnehmende mit Kind, Teilnehmende mit einem GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die im Ausland zu einem finanziellen Mehrbedarf führt.

Erasmus+ Reisekostenunterstützung

Um den ökologischen Fußabdruck des Erasmus+ Programms zu verringern, wird grünes Reisen finanziell belohnt. Ab dem Projekt 2024 können zudem auch Studierende, die nicht grün reisen, eine Reisekostenunterstützung erhalten.

Die Modalitäten variieren je nach Projekt.

Erasmus+ Projekt 2023  (WS 2024/2025 & SS 2025)

Sie können eine einmalige Top-up Zahlung i. H. v. 50€ und eine zusätzliche Förderung von bis zu 4 Reisetagen für grünes Reisen beantragen. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Erasmus+ Grünes Reisen - Informationsblatt (Projekt 2023)".

Erasmus+ Projekt 2024  (WS 2025/2026 & SS 2026)

Grünes Reisen: Sie können eine eine zusätzliche Förderung von bis zu 6 Reisetagen für grünes Reisen beantragen.

Nicht grünes Reisen:Sie können eine zusätzliche Förderung von bis zu 2 Reisetagen für nicht grünes Reisen beantragen.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Zusatzförderung für Reisen im Erasmus+ Programm (Projekt 2024)".

Downloadbereich "Erasmus+"

Globale Partner

Ein Aufenthalt an einer unserer globalen Partnerhochschulen geht nicht automatisch mit einer finanziellen Förderung einher. Einige unserer Partner erlassen oder reduzieren jedoch die Studiengebühren. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich nach Platzerhalt über uns auf ein PROMOS Stipendium zu bewerben. Weiterführende Informationen zu PROMOS finden Sie hier.