Sie sind hier:
Austritt | Exmatrikulation
Sie haben ein Beschäftigungsverhältnis an der UW/H?
Ab dem Tag, an dem Sie das Unternehmen rechtwirsam verlassen, wird Ihr Benutzerkonto gesperrt. Ihre E-Mailadresse wird deaktiviert und beides zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht. Keien Sorge, Sie erhält frühzeitig eine Information per Mail zu wann die Sperrung eintritt. Denken Sie an eine saubere Übergabe und eine Weiterleitung, sprechen Sie sich mit Ihrem Team bzw. Kolleg*innen ab.
Sollte die anstehende Sperrung nicht korrekt sein, dann sollte Ihr/e Vorgesetze/r dies umgehend mit der zuständigen Stelle klären.
- Zuständig für den Bereich der Mitarbeiter:innen ist dabei die Personalabteilung,
- für den Bereich der Dozenten, Fakultätsmitglieder bzw. Externen das jeweilige Dekanat,
- für den Bereich der Studierenden/Doktoranden ist das Studierendensekretariat. Nicht immatrikulierte Doktoranden wenden sich bitte ans BIT.
Achten Sie auf eine ordentliche Übergabe! Verwenden oder erstellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Universität
- Arbeitsmittel,
- Unterlagen (Portale, Software, Projektmanagement Tools)
- Materialien,
- Datenträger
- oder Daten,
stehen der UW/H hieran sämtliche Rechte zu. Die Anfertigung von Abschriften oder Kopien für eigene Zwecke der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters sowie die Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
Das BIT kann Sie daher auch nicht bei der Anfertigung von Archiven "Ihrer" Dateien oder E-Mails unterstützen. Bitte planen Sie daher eine ordentliche Übergabe mit dem Vorgesetzten.
Sie möchten sich exmatrikulieren oder sind mit Ihrer Promotion fertig?
Wenn Sie sich nach einem Studium oder einer Promotion an der UW/H exmatrikulieren bleibt ihr Postfach und Ihre UWH-Mailadresse erhalten! Es entfallen nur darüber hinausgehende Berechtigungen wie z.B. der Zugriff auf das Intranet. Sie können nachträglich Ihre Bescheinigungen ausdrucken, z.B. der Exmatrikulationsbescheinigung aus dem Campusmanagementsystem.