Services für alle
an der UW/H
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Austritt | Exmatrikulation
Ein Benutzerkonto kann nur bei einem vertraglichen Verhältnis mit der UW/H zur Verfügung gestellt werden. Erlischt dies Verhältnis, dann wird dies Konto gesperrt, die Mailadresse deaktiviert und beides zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht. Der Nutzer erhält frühzeitig eine Information per Mail zu wann die Sperrung eintritt.
Sollte die anstehende Sperrung zum mitgeteilten Zeitpunkt Ihrer Meinung nach nicht korrekt sein, dann sollte Ihr/e Vorgesetze/r dies umgehend mit der zuständigen Stelle klären.
- Zuständig für den Bereich der Mitarbeiter:innen ist dabei die Personalabteilung,
- für den Bereich der Dozenten, Fakultätsmitglieder bzw. Externen das jeweilige Dekanat,
- für den Bereich der Studierenden/Doktoranden ist das Studierendensekretariat. Nicht immatrikulierte Doktoranden wenden sich bitte ans BIT.
Wenn Sie sich nach einem Studium oder einer Promotion an der UW/H exmatrikulieren bleibt ihr Postfach und Ihre UWH-Mailadresse erhalten! Es entfallen nur darüber hinausgehende Berechtigungen wie z.B. der Zugriff auf das Intranet. Weiterhin möglich ist der Ausdruck von Bescheinigungen, z.B. der Exmatrikulationsbescheinigung aus dem Campusmanagementsystem UWE heraus.
Verwenden oder erstellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Universität Arbeitsmittel, Unterlagen, Materialien, Datenträger oder Daten, stehen der UW/H hieran sämtliche Rechte zu. Die Anfertigung von Abschriften oder Kopien für eigene Zwecke der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters sowie die Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
Das BIT kann Sie daher auch nicht bei der Anfertigung von Archiven "Ihrer" Dateien oder E-Mails unterstützen. Private Dateien oder E-Mails, die nicht im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit für die UW/H stehen, können Sie natürlich gerne mitnehmen.