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Sie haben ein Beschäftigungsverhältnis an der UW/H?

Ab dem Tag, an dem Sie das Unternehmen rechtswirksam verlassen, wird Ihr Benutzerkonto gesperrt. Ihre E-Mail-Adresse wird deaktiviert und beides zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht. Keine Sorge: Sie erhalten frühzeitig eine Information per E-Mail darüber, wann die Sperrung erfolgt. Denken Sie bitte an eine saubere Übergabe und eine Weiterleitung und stimmen Sie sich dazu mit Ihrem Team bzw. Ihren Kolleg:innen ab.

Sollte die anstehende Sperrung nicht korrekt sein, klären Ihre Vorgesetzten dies bitte umgehend mit der zuständigen Stelle.

Zuständig sind:

  • für den Bereich der Mitarbeiter:innen die Personalabteilung,
  • für den Bereich der Dozent:innen, Fakultätsmitglieder bzw. Externen das jeweilige Dekanat,
  • für den Bereich der Studierenden und Doktorandinnen das Studierendensekretariat. Nicht immatrikulierte Doktorandinnen wenden sich bitte an das BIT.

Achten Sie auf eine ordentliche Übergabe. Verwenden oder erstellen Mitarbeiter:innen im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Universität

  • Arbeitsmittel,
  • Unterlagen (z. B. Portale, Software, Projektmanagement-Tools),
  • Materialien,
  • Datenträger
  • oder Daten,

so stehen der UW/H daran sämtliche Rechte zu. Die Anfertigung von Abschriften oder Kopien für eigene Zwecke sowie die Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

Das BIT kann Sie daher auch nicht bei der Erstellung von Archiven „Ihrer“ Dateien oder E-Mails unterstützen. Bitte planen Sie daher rechtzeitig eine ordentliche Übergabe mit Ihren Vorgesetzten.

Sie möchten sich exmatrikulieren oder sind mit Ihrer Promotion fertig?

Wenn Sie sich nach einem Studium oder einer Promotion an der UW/H exmatrikulieren bleibt ihr Postfach und Ihre UWH-Mailadresse erhalten! Es entfallen nur darüber hinausgehende Berechtigungen wie z.B. der Zugriff auf das Intranet. Sie können nachträglich Ihre Bescheinigungen ausdrucken, z.B. der Exmatrikulationsbescheinigung aus dem Campusmanagementsystem.