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Personalmobilität mit Erasmus+

Über Erasmus+ können sowohl Auslandsaufenthalte zu Lehrzwecken als auch zu Fort- und Weiterbildungszwecken finanziell gefördert werden.

Haftungsklausel: Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Mobilität zu Lehrzwecken (STA)

Was wird gefördert?
Lehraufenthalte (Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden, Teilnahme an Rigorosa, etc.) an Partnerhochschulen, mit denen die UW/H ein Inter-Institutional Agreement geschlossen hat. Das Lehrdeputat muss mindestens 8 Stunden pro Woche bzw. pro Aufenthalt umfassen. Für Aufenthalte von über einer Woche wird das zu erbringende Lehrdeputat anteilig berechnet (Formel: 8 Stunden / 5 Tage x Anzahl zusätzlicher Tage).

Wenn Lehraufenthalte mit Weiterbildungsmaßnahmen kombiniert werden, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.

Auch Personal von in Programmländern ansässigen Unternehmen, welches zu Lehrzwecken an die UW/H eingeladen wurde, kann über STA gefördert werden. Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat und die Förderung ist bereits ab einem Tag möglich.

Wer wird gefördert?     
Dozenten und Dozentinnen, die an der Universität Witten/Herdecke angestellt sind (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Professor*innen, Doktorand*innen und Lehrbeauftragte).

Welche Zeiträume sind förderfähig?
2 – 60 Tage (ohne Reisetage)

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Was wird gefördert?
Förderfähig sind Weiterbildungsmaßnahmen an Hochschulen und in öffentlichen oder privaten Organisationen in Erasmus+ Programmländern. Hierzu zählen u.a. Job Shadowing/Hospitation, Workshops, Tätigkeiten mit Erasmus+ Bezug und Teilnahme an Staff Training Weeks. Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug und Konferenzen.

Wer wird gefördert?
Mitarbeitende der UW/H mit einem regulären Arbeitsvertrag.

Welche Zeiträume sind förderfähig?
2 – 60 Tage (ohne Reisetage)

Bewerbung & Ablauf

Berwerbungsunterlagen

  • Bewerbungsformular (Vorlage im Downloadbereich)
  • Einladung der aufnehmenden Einrichtung (z. B. E-Mail)
  • genehmigter Dienstreiseantrag

Vor der Mobilität zu absolvierende Schritte/einzureichende Dokumente

  • Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement - Vorlage erhalten Sie von uns)
  • Fördervereinbarung (Grant Agreement)
  • Erklärung zur Versteuerungspflicht (im Downloadbereich)
  • ggf. A1 Bescheinigung (weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Personalabteilung)

Nach der Mobilität zu absolvierende Schritte/einzureichende Dokumente

  • Aufenthaltsbestätigung der Gasteinrichtung (Confirmation of Stay - s. Downloadbereich)
  • Teilnahme an Erasmus Umfrage der EU Kommission

Förderraten

Die finanzielle Förderung setzt sich aus einer Tages- und einer Reisekostenpauschale zusammen. Die Reisekostenpauschale wird über den von der EU-Kommission bereitgestellten Distance Calculator ermittelt.

Ländergruppe Länder Förderraten bis zum 14. Tag der Mobilität Förderraten vom 15. Bis zum 60. Tag der Mobilität
Gruppe 1 - Länder mit höheren Lebenshaltungskosten Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 180€ / Tag 126€ / Tag
Gruppe 2 - Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 160€ / Tag 112€ / Tag
Gruppe 3 - Länder mit niedrigeren Lebenshaltungskosten Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 140€ / Tag 98€ / Tag
Tagespauschale
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) Top-up für grünes Reisen
10 - 99 km 20 €  
100 - 499 km 180 € 210 €
500 - 1.999 km 275 € 320€
2.000 - 2.999 km 360 € 410 €
3.000 - 3.999 km 530 € 610 €
4.000 - 7-999 km 820 €  
8.000 km und mehr 1.500 €  
Reisekostenpauschale

Erasmus+ Grünes Reisen

Teilnehmende, die sich für eine nachhaltige Form des Reisens entscheiden (z. B. Zug, Fernbus), können über eine ehrenwörtliche Erklärung (Vorlage im Downloadbereich) ein Top-up für grünes Reisen (s. Reisekostenpauschale) und bis zu 4 zusätzliche Reisetage beantragen.

Erasmus+ Teilnehmende mit geringeren Chancen

Teilnehmende mit einem GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung können einen Realkostenantrag stellen. Es können pro Mobilität bis zu 15.000€ erstattet werden (z. B. für eine Begleitperson oder eine vorbereitende Reise). Wenn Sie einen Realkostenantrag stellen möchten, geben Sie uns bitte mindestens 3 Monate vor Mobilitätsbeginn Bescheid.