Hochschulwerk
an der UW/H
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Finanzielles, Semesterbeitrag und -ticket
Semesterbeitrag
Wintersemester 2022/23
Für das Wintersemester 2022/23 beläuft sich der Semesterbeitrag auf 285,56 € und setzt sich wie folgt zusammen:
Sozialbeitrag 72,50 €
Semesterticket 213,06 €
Sommersemester 2023
Für das Sommersemester 2023 beläuft sich der Semesterbeitrag auf 292,52 € und setzt sich wie folgt zusammen:
Sozialbeitrag 72,50 €
Semesterticket 220,02 €
Vor dem Studienbeginn an der UW/H muss die Beitrittserklärung inklusive Zahlungsinformationen ausgefüllt werden. Dort ist eine Auswahl möglich, ob die Zahlung der folgenden Semesterbeiträge an das Hochschulwerk per Überweisung oder per Lastschriftverfahren erfolgen soll.
Die Höhe des Beitrags wird spätestens einen Monat vor Semesterbeginn bekannt gegeben. Die Zahlung läuft folgendermaßen:
- Die Zahlung per Überweisung sollte immer spätestens zu den folgenden Terminen auf die angegebene Bankverbindung erfolgen:
- für das Sommersemester bis zum 31.03.
- für das Wintersemester bis zum 30.09.
- Falls Ihr zur Lastschrift eingewilligt habt, erfolgt diese immer zu den folgenden Zeiten:
- für das Sommersemester: Anfang bis Mitte Mai
- für das Wintersemester: Anfang bis Mitte November
- Ihr erhaltet ca. 10 -14 Tage vor Lastschrifteinzug eine E-Mail mit dem Hinweis und der Information zum anstehenden Lastschrifteinzug.
IBAN: DE70 4525 0035 0000 0966 69 | BIC: WELADED1WTN |
Verwendungszweck | Matrikelnummer oder Name der studierenden Person |
Bitte beachtet, dass eine gesonderte Bescheinigung als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, Arbeitgeber u.a. nicht zwingend notwendig ist. Es reicht eine jeweils aktuelle Studienbescheinigung in Kombination mit Eurem Zahlungsbeleg zu dem Semesterbeitrag.
Solltet Ihr dennoch eine Bescheinigung über die HSW-Semesterbeiträge für Eure Steuerklärung wünschen, beachtet bitte Folgendes:
- die Anfertigung erfolgt auf Anforderung durch Euch. Alle Bescheinigungen werden manuell erstellt und können daher nicht unaufgefordert angefertigt und versendet werden.
- Das Dokument wird als PDF erstellt und per E-Mail versendet.
- Da die Steuerklärung immer rückwirkend für das Vorjahr eingereicht wird, können Beiträge für das laufende Jahr erst im Folgejahr geltend gemacht werden. Aus diesem Grund erstellen wir die entsprechenden Bescheinigungen für ein komplettes Jahr immer erst am Anfang des Folgejahres.
- Es werden nur ganze Jahre bescheinigt, da das Erstellen für die einzelnen Semester einen enormen verwalterischen Mehraufwand darstellt.
- Solltet ihr also eine Bescheinigung der HSW-Semesterbeiträge für das Vorjahr wünschen, schreibt uns eine Mail.
- Achtung! Wir können ausschließlich Beiträge bescheinigen, die vom Hochschulwerk erhoben werden. Eine Bescheinigung eurer Studiengebühren erhaltet ihr bei der Studierendengesellschaft.
Semesterticket
- Ab dem Wintersemester 21/22 wird sich das Semesterticket nur noch in der "SeTi"-App befinden.
- Diese könnt Ihr Euch für Android hier herunterladen und für iOS hier.
- Oder/Und hier ausdrucken und in Papierform mit Euch tragen.
- Die Zugangsdaten für die Aktivierung werden Euch vom BIT-Support per Mail kurz vor Semesterstart oder kurz nach erfolgreicher Immatrikulation zugeschickt.
- Folgt uns auf Instagram für ein Erklärvideo, wie ihr das Ticket mit den Zugangsdaten aktiviert.
- Wenn Ihr technische Probleme (z.B. mit der Aktivierung) habt, nutzt bitte die Feedback Funktion in der App, schickt eine Mail an die BOGESTRA oder kontaktiert die BOGESTRA telefonisch unter +49 (234) 303-2444.
- Bei allen anderen Fragen oder wenn Ihr keine Rückmeldung bekommt, stehen wir Euch natürlich gerne zur Seite!
- Mit dem Semesterticket könnt ihr rund um die Uhr die meisten öffentlichen Verkehrsmittel im NRW-Verbundraum kostenfrei nutzen. FAQs/Ausnahmen findet ihr hier.
- Montags bis freitags ab 19:00 Uhr sowie ganztägig am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen, könnt ihr kostenfrei eine weitere Person im VRR-Verbundraum (Achtung: nicht kompletter NRW-Verbundraum) mitnehmen.
- Ihr könnt alle Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen, die S-Bahnen sowie die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn AG ohne weitere Kosten nutzen - 1.Klasse und ICE/IC leider nicht.
- Das Ticket ist jeweils gültig vom 01.04. bis zum 30.09. für ein Sommersemester und vom 01.10. bis zum 31.03. für ein Wintersemester.
- Ihr könnt das Ticket nur erhalten, wenn Ihr an einer Ruhrgebiets-Universität als Ersthörer*in eingeschrieben seid. Gast- und Zweithörer*innen erhalten das Semesterticket nicht.
Folgendes gilt gleichermaßen für alle Studierenden - auch Doktoranden.
Die Befreiung vom Semesterticket ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
- Der/die Studierende befindet sich das gesamte Semester im Ausland oder hält sich für das Studium außerhalb von NRW auf und kann eine Bescheinigung über die Ausnahme von der Semesterticketverpflichtung vorlegen.
- Der/die Studierende hat weder die Semester- noch die Heimatanschrift in NRW und kann eine Bescheinigung über die Ausnahme von der Semesterticketverpflichtung und eine entsprechende Meldebescheinigung vorlegen.
- Schwerbehinderte, die Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung haben oder aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können (und einen entsprechenden Nachweis mit aktueller Wertmarke erbringen).
- Der/die Studierende befindet sich im Urlaubssemester.
Zur Vorgehensweise
Bitte nutzt zur Antragstellung das Formular Bescheinigung über die Ausnahme von der Semesterticketverpflichtung.
- Der Antrag muss von der Leiterin oder dem Leiter eurer Fakultät an der Universität Witten/Herdecke bzw. Doktormutter oder Doktorvater bei Promovierenden mit Unterschrift und Stempel genehmigt werden.
- Oben genannte Genehmigung muss durch euch, als Antragsteller*in, eingeholt werden.
- Begründungen wie 'ich halte mich nicht in NRW auf' oder 'werde mich nicht in NRW aufhalten' erfordern einen Nachweis (z.B. amtliche Meldebestätigung oder beim PJ außerhalb von NRW eine Bestätigung des Arbeitgebers). Eine einfache Absichtserklärung reicht nicht aus.
- Bitte reicht dann das Formular mit den erforderlichen Angaben und Nachweisen bei der Leiterin oder dem Leiter der Fakultät bzw. Doktorvater/Doktormutter ein und bittet um Weiterleitung an das Hochschulwerk, nachdem die Genehmigung erteilt wurde. Dies kann auch gerne per E-Mail erfolgen. Die zeitnahe Abwicklung ist hier wichtig, da wir die Ticket-Gebühren nicht rückwirkend erstatten können. Jeder angebrochene Monat wird vom Verkehrsbetrieb BOGESTRA in Rechnung gestellt und muss daher voll bezahlt werden. Im Umkehrschluss werden demnach auch immer nur volle Monate bei der Semesterticketbefreiung berücksichtigt.
- Die Befreiung von der Semesterticketverpflichtung umfasst nicht den Sozialbeitrag. Dieser wird, ausgenommen während eines Urlaubssemesters, jedes Semester fällig.
- Bitte seht von einer Antragstellung ab, sollte keine der oben genannten Voraussetzungen auf euch zutreffen, da dies lediglich zu unnötigem Verwaltungsaufwand führt. Die oben genannten Begründungen sind vertraglich festgeschrieben. Alles was darüber hinausgeht wird vom Verkehrsbetrieb abgelehnt.
- Während eines Urlaubssemesters steht es Euch frei, ob Ihr das Semesterticket beziehen möchtet oder nicht. Bitte gebt uns eine kurze Nachricht, falls Ihr es nicht benötigt. Eine formlose Info an unsere E-Mail Adresse reicht aus. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Ihr es weiterhin kostenpflichtig nutzen möchtet.
- Bitte beachtet, dass die Info rechtzeitig erfolgen muss, da das Semesterticket rückwirkend nicht abgemeldet werden kann.
Sozialbeitrag
Der Sozialbeitrag ist eine pauschale Pflichtabgabe, die von allen Studierenden (Ersthörende, Zweithörende und Promovierende) einer deutschen Hochschule vor jedem Semester an das jeweilige Studierendenwerk zu entrichten ist.
Studierende der Universität Witten/Herdecke entrichten diesen Beitrag an das Hochschulwerk Witten/Herdecke e.V.
Der Sozialbeitrag wird für Leistungen verwendet, die dem Vereinszweck des Hochschulwerks dienen und somit der Studierendenschaft zugutekommen. Dazu gehören unter anderem die Leistungen des Sozialausschusses, die Bewirtschaftung der gastronomischen Einrichtungen, die Unterstützung kultureller Projekte, die Bereitstellung des Uni-Merchandise und die Durchführung des Hochschulsports.
Wurde der Sozialbeitrag bereits an das HSW entrichtet und Du wurdest rückwirkend zum Ende des abgelaufenen Semesters exmatrikuliert, kann der Sozialbeitrag rückerstattet werden. Informiere uns in diesem Fall bitte mit einer kurzen Mail.
Dies gilt nur für ein beendetes Studium mit Exmatrikulationsdatum 30.09. oder 31.03. bei dem die Zahlung des Sozialbeitrages für das folgende Semester bereits stattgefunden hat. Bei einer Exmatrikulation im Semester ist der Sozialbeitrag nicht erstattungsfähig.
Während eines Urlaubssemesters wird der Sozialbeitrag nicht fällig.
Beratung zu Lebenshaltungskosten
BAföG-Anträge für Studierende der Uni Witten/Herdecke bearbeitet das Akademische Förderungswerk an der Ruhr- Universität Bochum. Hier habt ihr auch die Möglichkeit Euch beraten zu lassen und Informationen zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten zu bekommen.
Außerdem kann man den BAföG-Antrag auch online stellen.
Studierende in finanziellen Notlagen können sich auch an den Sozialausschuss des Hochschulwerk Witten/ Herdecke e.V. wenden, um einen zinsfreien Kredit zu bekommen.
Hilfreiche Links
Das Akademische Förderungswerk an der Ruhr- Universität Bochum ist mit für die Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten wie BAföG, Stipendien und Darlehen während des Studiums von Studierenden der UW/H zuständig.
Weitere Möglichkeiten außer dem Sozialausschuss an Darlehen zu kommen sind z.B.: Daka, KfW, Bundesverwaltungsamt.
Falls Du auf der Suche nach Stipendien bist, gibt es auf der Seite StipendiumPlus eine Übersicht aller Begabtenförderungswerke.
Die Uniambulanz Witten bietet hausärtzliche Versorgung und evidenzbasierte Naturheilkunde an.
Bei psychischen Problemen kann euch die psychotherapeutische Ambulanz der Universität Witten/Herdecke (Zentrum für psychische Gesundheit und Psychotherapie) weiterhelfen.
Außerdem bietet das A-Coaching Team eine systemische Beratung bei Krisen und Problemen.
Kontakt & Bankverbindungen
Der Sozialausschuss ist am besten per Mail erreichbar.
IBAN: DE 44 4525 0035 0000 7025 14
Alle Kontaktmöglichkeiten zum Hochschulwerk findet Ihr hier.
IBAN: DE70 4525 0035 0000 0966 69