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Hochschulwerk

an der UW/H

Hochschulwerk

an der UW/H

Finanzielles, Semesterbeitrag und -ticket

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag, bestehend aus Sozialbeitrag und Semesterticketkosten, wird vom Hochschulwerk als Studierendenwerk an der UW/H erhoben.

Es handelt sich hierbei um eine Pflichtabgabe für jede*n Studierende*n und Promovierende*n der UW/H, welche an das Hochschulwerk zu entrichten ist.

Der Semesterbeitrag ist lediglich einmal pro Semester zu entrichten.

Einschreibungen zu weiteren, zeitgleich erfolgenden Studiengängen oder einer zusätzlichen Promotion führen nicht zu einer doppelten Zahlungspflicht.

Diese Vorgaben gelten übereinstimmend für alle Studierenden und Promovierenden.

Wintersemester 2024/25

Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25 beträgt insgesamt 256,40 € und setzt sich wie folgt zusammen:

Sozialbeitrag                                                                                             80,00 €

Deutschlandsemesterticket                                                         176,40 €

 

Sommersemester 2024

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 beträgt insgesamt 256,40 € und setzt sich wie folgt zusammen:

Sozialbeitrag                                                                                             80,00 €

Deutschlandsemesterticket                                                         176,40 €

Vor dem Studienbeginn an der UW/H muss die Beitrittserklärung inklusive Zahlungsinformationen ausgefüllt werden. Dort ist eine Auswahl möglich, ob die Zahlung der folgenden Semesterbeiträge an das Hochschulwerk per Überweisung oder per Lastschriftverfahren erfolgen soll. Siehe auch Wissenswertes HSW-Beitrittserklärung

Die Höhe des Beitrags wird spätestens einen Monat vor Semesterbeginn bekannt gegeben. Die Zahlung läuft folgendermaßen:

  • Die Zahlung per Überweisung sollte immer spätestens zu den folgenden Terminen auf die angegebene Bankverbindung erfolgen:
    • für das Sommersemester bis zum 30.04.
    • für das Wintersemester bis zum 31.10.
       
  • Falls Ihr zur Lastschrift eingewilligt habt, erfolgt diese immer zu den folgenden Zeiten:
    • für das Sommersemester: Anfang bis Mitte Mai
    • für das Wintersemester: Anfang bis Mitte November
       
  • Ihr erhaltet ca. 10 -14 Tage vor Lastschrifteinzug eine E-Mail mit dem Hinweis und der Information zum anstehenden Lastschrifteinzug.
IBAN: DE70 4525 0035 0000 0966 69BIC: WELADED1WTN
VerwendungszweckMatrikelnummer oder Name der studierenden Person

 

Bitte beachtet, dass eine gesonderte Bescheinigung als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, Arbeitgeber u.a. nicht zwingend notwendig ist. Es reicht eine entsprechende Immatrikulationsbescheinigung in Kombination mit Eurem Zahlungsbeleg zu dem Semesterbeitrag.

Solltet Ihr dennoch eine Bescheinigung über die HSW-Semesterbeiträge für Eure Steuerklärung wünschen, beachtet bitte Folgendes:

  • die Anfertigung erfolgt auf Anforderung durch Euch. Alle Bescheinigungen werden manuell erstellt und können daher nicht unaufgefordert angefertigt und versendet werden.
  • Das Dokument wird als PDF erstellt und per E-Mail versendet.
  • Da die Steuerklärung immer rückwirkend für das Vorjahr eingereicht wird, können Beiträge für das laufende Jahr erst im Folgejahr geltend gemacht werden. Aus diesem Grund erstellen wir die entsprechenden Bescheinigungen für ein komplettes Jahr immer erst am Anfang des Folgejahres.
  • Es werden nur ganze Jahre bescheinigt, da das Erstellen für die einzelnen Semester einen enormen verwalterischen Mehraufwand darstellt.
  • Solltet ihr also eine Bescheinigung der HSW-Semesterbeiträge für das Vorjahr wünschen, schreibt uns eine Mail.
     
  • Achtung! Wir können ausschließlich Beiträge bescheinigen, die vom Hochschulwerk erhoben werden. Eine Bescheinigung eurer Studiengebühren erhaltet ihr bei der Studierendengesellschaft.

Semesterticket

Erhalt & Aktivierung

Das Deutschlandsemesterticket ist über die Web-Anwendung RIDE Campus unter dem folgenden Link https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=b220f8b48b53b8b77266e015153d5b1b abrufbar.

In der Ride Campus Anwendung meldet ihr euch mit euren UWE-Login Daten an. Nach Anmeldung wird die Schaltfläche Semesterticket angezeigt. Durch Click darauf öffnet sich das Semesterticket in Form eines QR-Codes.

Wichtig! Zu jedem Semesterbeginn muss das Ticket, wie oben beschrieben, erneut aktiviert werden.

Das Deutschlandsemesterticket ist ausschließlich digital verfügbar. Ein Ausdruck oder Screenshot des Ticket-QR-Codes ist kein gültiger Ticketnachweis! Zur Offline-Nutzung könnt ihr euch den QR-Code in der Google- oder IOS-Wallet abspeichern.

Allgemeiner Hinweis! Bitte denkt immer daran zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.

 

Deaktivierung

Bei Exmatrikulation verliert das Ticket ab dem Tag der Exmatrikulation seine Gültigkeit und darf nicht mehr genutzt werden. Der aktuelle, volle Monat muss noch gezahlt werden, alle folgenden, vollen Monate bis Semesterende können erstattet werden.

  • Das Deutschlandsemesterticket ist deutschlandweit, zweiter Klasse, im Nah- und Regionalverkehr gültig.

  • Die Fahrrad- und Personenmitnahme ist nicht mehr im Deutschlandsemesterticket enthalten. Studierende können die Fahrradmitnahme über ein Zusatzticket beim Verkehrsbetrieb zubuchen.

  • Ihr könnt alle Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen, die S-Bahnen sowie die Nahverkehrszüge ohne weitere Kosten nutzen - 1.Klasse und ICE/IC leider nicht.
  • Das Ticket ist jeweils gültig vom 01.04. bis zum 30.09. für das Sommersemester und vom 01.10. bis zum 31.03. für das Wintersemester. 
  • Gast- und Zweithörer*innen erhalten das Deutschlandsemesterticket nicht.

Die Befreiung von der Semesterticketverpflichtung ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Auslandsaufenthalt                                                                                                                                                                                                                                                   Eine Befreiung aufgrund eines Auslandsaufenthaltes kann nur noch erfolgen, wenn der Aufenthalt länger als 3 Monate andauert und der Befreiungsantrag bis spätestens 4 Wochen nach Semesterbeginn eingereicht wird.

  • Urlaubssemester                                                                                                                                                                                                                                                 Die Ticketverpflichtung während eines Urlaubssemester erlischt. Das Ticket wird gesperrt und muss nicht gezahlt werden. Möchtet ihr das Ticket weiterhin beziehen, benötigen wir unbedingt eine Nachricht von euch über hochschulwerk@spam protectuni-wh.de. Erfolgt eine rückwirkende Genehmigung für ein Urlaubssemester von der Uni W/H bleibt das Ticket aktiv und ist kostenpflichtig, da das Ticket nicht rückwirkend gesperrt werden kann.

  • Schwerbehinderung                                                                                                                                                                                                                                           Schwerbehinderte, die Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung haben oder aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können (und einen entsprechenden Nachweis mit aktueller Wertmarke erbringen).

  • Promovend*Innen                                                                                                                                                                                                                                      

    Promovend*Innen, die nicht überwiegend Ihrer Promotion nachgehen, sondern hauptsächlich beruflich tätig sind. Als Richtlinie gilt hier folgende Aufteilung: 60% Berufstätigkeit – 40% Promotion. Ein Antrag auf Ticketbefreiung  mit entsprechenden Nachweisen (Bescheinigung des Arbeitgebers, Arbeitsvertrag o.ä.) muss zwingend zeitnah beim Hochschulwerk eingereicht werden. Andernfalls ist das Ticket zu beziehen (Solidarprinzip).

    Die aktuell vorliegenden Befreiungen von Promovend*Innen aus dem WS23/24 und davor bleiben bestehen, da wir davon ausgehen, dass hier nicht überwiegend der Promotion nachgegangen wird, sondern hauptsächlich die berufliche Tätigkeit im Vordergrund steht, da auch nicht vor Ort wohnhaft.

    Sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht weiter bestehen, oder sich zukünftig ändern, bitten wir umgehend um Bescheid, denn dann besteht wieder die Ticketverpflichtung.

                                                                                                                                                                                                                                                    

Zur Vorgehensweise

Bitte nutzt zur Antragstellung das Formular ►► Bescheinigung über die Ausnahme von der Semesterticketverpflichtung.

  • Der Antrag muss von der Leiterin oder dem Leiter eurer Fakultät an der Universität Witten/Herdecke bzw. der Promotionsbetreuung mit Unterschrift und Stempel genehmigt werden. Promovend*Innen müssen zwingend einen Nachweis des Arbeitgebers beim Hochschulwerk einreichen.
  • Oben genannte Genehmigung muss durch euch, als Antragsteller*In, eingeholt werden. Nur komplett ausgefüllte und bestätigte Anträge können bearbeitet werden.
  • Eine formlose Beantragung ist nicht möglich.
     
  • Die Einreichung des Antrages und der entsprechenden Nachweise können gerne per E-Mail an hochschulwerk@spam protectuni-wh.de erfolgen. Die zeitnahe Abwicklung ist hier wichtig, da wir die Ticket-Gebühren nicht rückwirkend erstatten können. Jeder angebrochene Monat wird vom Verkehrsbetrieb BOGESTRA in Rechnung gestellt und muss daher voll bezahlt werden. Im Umkehrschluss werden demnach auch immer nur volle Monate bei der Semesterticketbefreiung berücksichtigt.
  • Die Befreiung von der Semesterticketverpflichtung umfasst nicht den Sozialbeitrag. Dieser wird, ausgenommen während eines Urlaubssemesters, jedes Semester fällig.
     
  • Bitte seht von einer Antragstellung ab, sollte keine der oben genannten Voraussetzungen auf euch zutreffen, da dies lediglich zu unnötigem Verwaltungsaufwand führt. Die oben genannten Begründungen sind vertraglich festgeschrieben. Alles was darüber hinausgeht wird vom Verkehrsbetrieb abgelehnt.

Sozialbeitrag

Der Sozialbeitrag ist eine pauschale Pflichtabgabe, die von allen Studierenden (Ersthörende, Zweithörende und Promovierende) einer deutschen Hochschule einmal pro  an das jeweilige Studierendenwerk zu entrichten ist.

Studierende der Universität Witten/Herdecke entrichten diesen Beitrag an das Hochschulwerk Witten/Herdecke e.V.

Der Sozialbeitrag wird für Leistungen verwendet, die dem Vereinszweck des Hochschulwerks dienen und somit der Studierendenschaft zugutekommen. Dazu gehören unter anderem die Leistungen des Sozialausschusses, die Bewirtschaftung der gastronomischen Einrichtungen, die Unterstützung kultureller Projekte, die Bereitstellung des Uni-Merchandise und die Durchführung des Hochschulsports.

Wurde der Sozialbeitrag bereits an das HSW entrichtet und Du wurdest rückwirkend zum Ende des abgelaufenen Semesters exmatrikuliert, kann der Sozialbeitrag rückerstattet werden. Informiere uns in diesem Fall bitte mit einer kurzen Mail.

Dies gilt nur für ein beendetes Studium mit Exmatrikulationsdatum 30.09. oder 31.03. bei dem die Zahlung des Sozialbeitrages für das folgende Semester bereits stattgefunden hat. Bei einer Exmatrikulation im Semester ist der Sozialbeitrag nicht erstattungsfähig.

Während eines Urlaubssemesters wird der Sozialbeitrag nicht fällig.

Beratung zu Lebenshaltungskosten

BAföG-Anträge für Studierende der Uni Witten/Herdecke bearbeitet das Akademische Förderungswerk an der Ruhr- Universität Bochum. Hier habt ihr auch die Möglichkeit Euch beraten zu lassen und Informationen zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten zu bekommen.

Außerdem kann man den BAföG-Antrag auch online stellen.

Studierende in finanziellen Notlagen können sich auch an den Sozialausschuss des Hochschulwerk Witten/ Herdecke e.V. wenden, um einen zinsfreien Kredit zu bekommen.

Hilfreiche Links

Das Akademische Förderungswerk an der Ruhr- Universität Bochum ist mit für die Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten wie BAföG, Stipendien und Darlehen während des Studiums von Studierenden der UW/H zuständig.

Weitere Möglichkeiten außer dem Sozialausschuss an Darlehen zu kommen sind z.B.: KfW, Bundesverwaltungsamt.

Falls Du auf der Suche nach Stipendien bist, gibt es auf der Seite StipendiumPlus eine Übersicht aller Begabtenförderungswerke.

Die Uniambulanz Witten bietet hausärtzliche Versorgung und evidenzbasierte Naturheilkunde an.

Bei psychischen Problemen kann euch die psychotherapeutische Ambulanz der Universität Witten/Herdecke (Zentrum für psychische Gesundheit und Psychotherapie) weiterhelfen.

Außerdem bietet das A-Coaching Team eine systemische Beratung bei Krisen und Problemen.

Kontakt & Bankverbindungen

Der Sozialausschuss ist am besten per Mail erreichbar.

IBAN: DE 44 4525 0035 0000 7025 14

Alle Kontaktmöglichkeiten zum Hochschulwerk findet Ihr hier.

IBAN: DE70 4525 0035 0000 0966 69