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Arbeitsschutz

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei und tragen Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Beratung.

Die Verantwortung für die Erfüllung von Pflichten und die Umsetzung von notwendigen Maßnahmen im Arbeitsschutz liegt bei den Beschäftigten mit Personalverantwortung!

Die Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung ergeben sich aus § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes:

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere

  1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
    1. der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
    2. der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
    3. der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
    4. der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
    5. der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

     

  2. die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen
  3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
    1. die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
    2. auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
    3. Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen

     

  4. darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.

Kontaktdaten der für die Universität Witten/Herdecke zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit:

Dirk Hucke

Dirk Hucke

Rainer Uecker

Rainer Uecker

Erste Hilfe an der UWH

Erste Hilfe Material

An allen Universitätsstandorten finden Sie an gekennzeichneten Standorten Erste Hilfe Koffer und teilweise auch Pflasterspender.

Ersthelfende an der UWH

Die Namen der Ersthelfenden entnehmen Sie bitte den Aushängen im Bereich der Verbandkästen.

Was habe ich im Falle eines Unfalls zu tun?

  • Ruhe bewahren!
  • Ersthelfer:in verständigen
  • Unfallstelle sichern
  • Eigene Sicherheit beachten
  • Person gegebenenfalls aus dem Gefahrbereich retten
  • Ggf. Notruf (0-112)

Weitere Informationen zur Ersthilfeversorgung finden Sie auch in der berufsgenossenschaftlichen Informationsschrift 204-022:

Unfallanzeige/Verbandbucheintrag

Zeigen Sie alle Verletzungen immer unverzüglich an und tragen Sie sie in das Verbandbuch ein, auch wenn sie zunächst harmlos erscheinen. Dadurch sichern Sie ihre Ansprüche im Falle von Folgeerkrankungen!

Weitere Infos hierzu unter „Arbeits- und Wegeunfälle“

Arbeits- und Wegeunfälle

Arbeitsunfall - Was tun?

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Sie als Arbeitnehmer:in bei der Ausübung Ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Unternehmen und nicht privaten Zwecken dient.

Ist die Verletzung weiter ärztlich behandlungsbedürftig, soll ein Rettungswagen oder Krankentransportwagen angefordert werden (Tel. 0-112). Die Post/Info ist über den Ort, an dem sich die verletzte Person befindet, zu informieren, damit die Rettungskräfte entsprechend gelotst werden können. In keinem Fall sind Verletzte in Privatfahrzeugen zum Arzt oder ins Krankenhaus zu transportieren. In die Behandlung ist ein Durchgangsarzt einzubinden. Durchgangsärzt:innen verfügen über besondere Kenntnisse in der Behandlung Schwerverletzter. An ihre Praxiseinrichtungen und das Personal werden von den Unfallversicherern besondere Anforderungen gestellt. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärtzin muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

In jedem Falle - auch wenn die Verletzungen einen Arztbesuch nicht erforderlich erscheinen lassen - ist eine unverzügliche Meldung und Eintragung im Verbandbuch notwendig. Dadurch sichern Sie ihre Ansprüche im Falle von Folgeerkrankungen!

Für eine Unfallmeldung nutzen Sie bitte das Formular „Unfallmeldung/Verbandbucheintrag“, das Sie auch in den Verbandkästen finden oder an der Post/Info erhalten:

Die/Der Vorgesetzte hat als Verantwortliche:r für notwendige Maßnahmen im Arbeitsschutz von der Unfallmeldung Kenntnis zu nehmen und diese zu unterschreiben. Die vollständig ausgefüllte Unfallmeldung lassen Sie bitte unverzüglich dem Betriebsarzt zukommen und zwar per E-Mail an betriebsarzt@spam protectuni-wh.de und zusätzlich per Hauspost. Der Betriebsarzt informiert die Personalabteilung, soweit eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft erforderlich ist. Die Personalabteilung veranlasst das Weitere.

Studierende zeigen einen Unfall bitte unverzüglich dem Studierendensekretariat mittels folgender Unfallanzeige an:

Wegeunfall

Wegeunfälle sind Unfälle, die der/die Versicherte auf dem unmittelbaren Weg zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte erleidet. Der Hinweg und Rückweg liegt zwischen Außentür der Wohnung und Eingang des Betriebsgeländes.

Der unmittelbare Weg ist nicht gleichbedeutend mit der kürzesten Verbindung, vielmehr kann dies auch der längere verkehrsgünstigere Weg sein. Umwege die aufgrund der versicherten Tätigkeit erforderlich werden (z.B. Fahrt zur Kinderbetreuung) sind ebenfalls vom Versicherungsschutz erfasst.

Weiterhin zählen hierzu sogenannte Dienstwegeunfälle, hierbei handelt es sich um die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Wege.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Arbeitsweg aus eigenwirtschaftlichen Gründen verlassen wird (beispielsweise zum Einkaufen oder Tanken).

Berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhäuser und Durchgangsärzte

Für die Universität Witten/Herdecke sind folgende, berufsgenossenschaftlich zugelassene Durchgangsärzte zuständig:

Chefarzt Dr. med. Michael Luka
Chefarzt der Unfallchirurgischen Abteilung.
Evangelisches Krankenhaus
Pferdebachstraße 27
58455 Witten
Telefon: 02302 / 175-0

OA Prof. Dr. med. Jochen Hubertus
Oberarzt für den Arbeitsbereich Unfall- und Wiederherstellungschirurgie Marien-Hospital
Marienplatz 2
58452 Witten
Telefon: 02302 / 173-0

Weitere Durchgangsärzt:innen finden Sie über diese Seite der DGUV:

http://lviweb.dguv.de/faces/D

Gesetzliche Unfallversicherung

Unfallversicherungsträger Mitarbeitende

Der zuständige Unfallversicherungsträger für die Mitarbeitenden der Universität Witten/Herdecke ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG):

VBG - Bezirksverwaltung Bergisch Gladbach
Kölner Straße 20
51429 Bergisch Gladbach
Telefon: 02204 407-0
Fax: 02204 1639

Bei Fragen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz können Sie sich auch direkt an die Berufsgenossenschaft unter 02204 407-222 (Präventionsabteilung) wenden.

Unfallversicherungsträger Studierende

Der zuständige Unfallversicherungsträger für die Studierenden der Universität Witten/Herdecke ist die Landesunfallkasse NRW (LUK):

Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen

Moskauer Straße 18
40223 Düsseldorf
Telefon: 02 11/9024-0
Fax: 02 11/9024-1355

Mein Büro- und Bildschirmarbeitsplatz

Der Arbeitsplatz im Büro ist gekennzeichnet durch die große Bedeutung der Datenverarbeitung, der Computer ist das wichtigste Arbeitsmittel bei Büroarbeitsplätzen. Daher hat der Gesetzgeber dafür auch eine eigene Verordnung, die Bildschirmarbeitsplatzverordnung, erlassen. Diese soll sicherstellen, dass den neuartigen Gefährdungen am Büroarbeitsplatz durch die Benutzung der Computer Rechnung getragen wird und die Mitarbeitenden vor gesundheitlichen Schäden bewahrt werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen

Die UW/H bietet ihren Mitarbeitenden an, regelmäßig an Arbeitsmedizinischen Vorsorgen bei Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen teilzunehmen. Das Angebot einer solchen Vorsorge wird nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) alle drei Jahre gefordert. 

Weder durch die Annahme noch die Ablehnung der Teilnahme entstehen Ihnen Nachteile. Die Vorsorge wird vom zuständigen Betriebsarzt der UW/H durchgeführt und dokumentiert. Selbstverständlich unterliegt der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, kontaktieren Sie bitte zur Terminvereinbarung den Betriebsarzt unter betriebsarzt@spam protectuni-wh.de oder unter der Telefonnummer 02302/926-679 und bringen Sie zur Untersuchung, sofern bereits vorhanden, Ihre Sehhilfe mit.

Der ergonomische Bildschirmarbeitsplatz

Durch die teilweise starke Fixierung auf die Arbeit am Computer ist die ergonomische Gestaltung besonders wichtig, damit Büroarbeitsplätze für die Mitarbeiterenden sicher und gesundheitlich unbedenklich sind.

Wir möchten Ihnen Hilfestellungen geben, um Büroarbeitsplätze im Allgemeinen und den Bildschirmarbeitsplatz im besonderen ergonomisch sinnvoll einzurichten. Eng damit verzahnt sind Anregungen, das Verhalten bei der Arbeit zu verbessern, um den Bedürfnissen des Körpers gerecht zu werden. Denn nur wenn die Verhältnisse (die ergonomische Einrichtung) und das Verhalten gemeinsam ein funktionierendes Ganzes ergeben, können Gefährdungen der Gesundheit weitestgehend ausgeschlossen werden.

Hinweise zur ergonomischen Einrichtung finden Sie hier:

Für Ihre körperliche Fitness am Arbeitsplatz schlagen wir folgende einfache Übungen vor: