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Auslandspraktikum
Auslandspraktika müssen Sie sich selbstständig organisieren. Es besteht ggf. die Möglichkeit, sich beim International Office um eine finanzielle Förderung zu bewerben. Werden Sie Ihr Praktikum in einem Erasmus+ Programmland absolvieren, finden Sie auf dieser Seite weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen.
Werden Sie Ihr Praktikum hingegen in einem Land absolvieren, welches nicht zu den Erasmus+ Programmländern zählt, ist das Stipendienprogramm PROMOS ggf. das Richtige für Sie und Sie finden weiterführende Informationen hier.
Erasmus+ Praktikum (KA131)
Für Praktika, Auslandsblöcke oder PJ-Tertiale, die Sie in einem der Erasmus+ Programmländer absolvieren möchten, können Sie sich um eine Erasmus+ Förderung bewerben. Voraussetzung ist, dass ein Bezug zu Ihrem Studiengang erkennbar ist und das Praktikum mindestens 60 Tage umfasst. In der Erasmus-Rechnung entspricht ein Monat exakt 30 Tagen, auch wenn der Monat 31 Tage hat. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Sie mehr als 60 tatsächliche Tage absolvieren müssen, damit das Praktikum förderfähig ist. Zudem muss das Praktikum in Vollzeit absolviert werden, wobei "Vollzeit" nach landestypischer Arbeitszeit zu interpretieren ist.
Die maximale Förderdauer je Studienzyklus beträgt 12 Monate für Bachelor- und Master-Studiengänge bzw. 24 Monate für Studiengänge mit Staatsexamina. Bereits absolvierte Erasmus+ Aufenthalte desselben Studienzyklus werden auf Ihr Förderkontingent angerechnet.
Senden Sie hierzu bitte folgende Unterlagen an international-office@ uni-wh.de.
- Bewerbungsformular - Vorlage im Download-Bereich
- Immatrikulationsbescheinigung
- Zusage des Praktikumsgebers (z. B. E-mail)
- ggf. Erasmus+ Zusatzförderung - Ehrenwörtliche Erklärung
Bitte reichen Sie die Unterlagen spätestens 60 Tage vor Beginn des Auslandspraktikums bei uns ein. Nicht förderfähig sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, in nationalen diplomatischen Vertretungen sowie in Organisationen, die EU-Programme verwalten.
Die Förderhöhe variiert je nach Ländergruppe und Projekt (s.u.).
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Kombinierbarkeit von Stipendien und zu steuerlichen Aspekten (im Downloadbereich).
Haftungsklausel: Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Erasmus+ Graduiertenpraktika
Auch Graduierte/Absolventinnen und Absolventen können durch Erasmus+ gefördert werden. Die Bewerbung muss im letzten Studienjahr erfolgen und die Dauer des
Graduiertenpraktikums wird auf das Erasmus+ Zeitkontingent der vorangegangenen Studienphase angerechnet. Das Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss durchgeführt und beendet sein.
Erasmus+ Förderraten mit zusätzlichem Top-up für Praktika
Die Förderraten variieren je nach Projekt.
Projekt 2023 (Praktika, die vor dem 31.07.2025 enden)
Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, EJR Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Zusätzlich erhalten Sie ein ziellandunabhängiges Top-up i. H. v. aktuell 150€/Monat.
Projekt 2024 (Praktika, die vor dem 31.07.2026 enden)
Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Zusätzlich erhalten Sie ein ziellandunabhängiges Top-up i. H. v. aktuell 150€/Monat.
Erasmus+ Geringere Chancen
Teilnehmende mit geringeren Chancen können eine Sonderförderung beantragen.
Top-up: 250€ / Monat für Teilnehmende mit Kind, einem GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, Erstakademiker:innen und erwerbstätige Studierende.
Realkosten: Übernahme von bis zu 15.000€ / Semester für Teilnehmende mit Kind, einem GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung
Erasmus+ Reisekostenunterstützung
Um den ökologischen Fußabdruck des Erasmus+ Programms zu verringern, wird grünes Reisen finanziell belohnt. Ab dem Projekt 2024 können zudem auch Studierende, die nicht grün reisen, eine Reisekostenunterstützung erhalten.
Die Modalitäten variieren je nach Projekt.
Erasmus+ Projekt 2023 (Praktika, die vor dem 31.07.2025 enden)
Sie können eine einmalige Top-up Zahlung i. H. v. 50€ und eine zusätzliche Förderung von bis zu 4 Reisetagen für grünes Reisen beantragen. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Erasmus+ Grünes Reisen - Informationsblatt (Projekt 2023)".
Erasmus+ Projekt 2024 (Praktika, die vor dem 31.07.2026 enden)
Grünes Reisen: Sie können eine eine zusätzliche Förderung von bis zu 6 Reisetagen für grünes Reisen beantragen.
Nicht grünes Reisen:Sie können eine zusätzliche Förderung von bis zu 2 Reisetagen für nicht grünes Reisen beantragen.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Zusatzförderung für Reisen im Erasmus+ Programm (Projekt 2024)".
Und dann?
- Im Outgoing-Guide Auslandspraktikum finden Sie Antworten auf gängige Fragen rund um das Thema Auslandspraktikum und der Flowchart Auslandspraktikum führt Sie Schritt für Schritt durch den Mobilitätsprozess.
- Informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt bitte unbedingt über mögliche Reisewarnungen.
- Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihre Wohnung vermieten möchten, schicken Sie uns eine Email
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie bitte das International Office.