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Auslandspraktikum

Auslandspraktika müssen Sie sich selbstständig organisieren. Es besteht ggf. die Möglichkeit, sich beim International Office um eine finanzielle Förderung zu bewerben. Werden Sie Ihr Praktikum in einem Erasmus+ Programmland absolvieren, finden Sie auf dieser Seite weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen.

Werden Sie Ihr Praktikum hingegen in einem Land absolvieren, welches nicht zu den Erasmus+ Programmländern zählt, ist das Stipendienprogramm PROMOS ggf. das Richtige für Sie und Sie finden weiterführende Informationen hier.

Erasmus+ Praktikum (KA131)

 

Was kann gefördert werden?

Für Praktika, Auslandsblöcke oder PJ-Tertiale, die Sie in einem der Erasmus+ Programmländer absolvieren möchten, können Sie sich um eine Erasmus+ Förderung bewerben. Auslandspraktika müssen Sie sich selbstständig organisieren. Voraussetzung für die Erasmus+ Förderung ist, dass ein Bezug zu Ihrem Studiengang erkennbar ist und die Mindestdauer erfüllt wird.

Weiterhin können über Erasmus+ auch Gradiertenpraktika von Absolventinnen und Absolventengefördert werden. Die Bewerbung muss im letzten Studienjahr erfolgen und die Dauer des Graduiertenpraktikums wird auf das Erasmus+ Zeitkontingent der vorangegangenen Studienphase angerechnet. Bei Graduiertenpraktika gilt: Das Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss durchgeführt und beendet sein.

 

Wie lange kann gefördert werden?

Neben einem erkennbaren Bezug zu Ihrem Studiengang sollte Ihr Erasmus+ Praktikum mindestens 60 Tage umfassen. In der Erasmus-Rechnung entspricht ein Monat exakt 30 Tagen, auch wenn der Monat 31 Tage hat. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Sie mehr als 60 tatsächliche Tage absolvieren müssen, damit das Praktikum förderfähig ist. Zudem muss das Praktikum in Vollzeit absolviert werden, wobei "Vollzeit" nach landestypischer Arbeitszeit zu interpretieren ist.

Die maximale Förderdauer je Studienzyklus beträgt 12 Monate für Bachelor- und Master-Studiengänge bzw. 24 Monate für Studiengänge mit Staatsexamina. Bereits absolvierte Erasmus+ Aufenthalte desselben Studienzyklus werden auf Ihr Förderkontingent angerechnet.

 

Wie bewerbe ich mich?

Bewerbung: Im 1. Schritt senden Sie uns bitte folgende Unterlagen vollständig an international-office@spam protectuni-wh.de.

  • Bewerbungsformular - Vorlage im Download-Bereich
  • Ihren aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
  • Zusage des Praktikumsgebers (z. B. E-Mail)
  • Versicherungserklärung - siehe Download-Bereich
  • ggf. Erasmus+ Zusatzförderung - Ehrenwörtliche Erklärung - siehe Download-Bereich

Bitte reichen Sie die Unterlagen spätestens 60 Tage vor Beginn des Auslandspraktikums bei uns ein. 

Sobald uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen erreicht haben, prüfen wir Ihre Angaben sowie Ihren Förderzeitraum.

 

Was bereite ich vor dem Praktikumgsbeginn vor?

Im 2. Schritt erstellen Sie zusammen mit Ihrem Praktikumsgeber das Learning Agreement (Vorlage im Download Bereich) und lassen es von diesem unterzeichnen. Planen Sie bitte ausreichend Zeit hierfür ein und beginnen Sie frühzeitig mit dem Learning Agreement. Anschließend schicken Sie uns bitte per Email:

  • Learning Agreement (von Ihnen und Praktikumsgeber unterzeichnet)
  • Angaben zum Reisen - siehe Download-Bereich

Im 3. Schritt prüfen wir Ihre Unterlagen und Sie erhalten von uns Ihr Grant Agreement (Fördervereinbarung). Das Grant Agreement muss vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes von Ihnen unterzeichnet und bei uns eingegangen sein.

 

Wichtiger Hinweis: Die Förderhöhe variiert je nach Ländergruppe und Projekt (s.u.). Nicht förderfähig sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, in nationalen diplomatischen Vertretungen sowie in Organisationen, die EU-Programme verwalten.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Kombinierbarkeit von Stipendien und zu steuerlichen Aspekten (im Downloadbereich).

 

Und dann?

  • Im Outgoing-Guide Auslandspraktikum finden Sie  Antworten auf gängige Fragen rund um das Thema Auslandspraktikum und der Flowchart Auslandspraktikum führt Sie Schritt für Schritt durch den Mobilitätsprozess.
  • Informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt bitte unbedingt über mögliche Reisewarnungen.
  • Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihre Wohnung vermieten möchten, schicken Sie uns eine Email

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie bitte das International Office.

 

Haftungsklausel: Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Erasmus+ Förderraten für Praktika

Die Förderraten variieren je nach Projekt. Die Folgenden Förderraten gelten für alle Praktika, die vor dem 31.07.2025 enden:

Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden. 

Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern. 

Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, EJR Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Zusätzlich erhalten Sie ein ziellandunabhängiges Top-up i. H. v. aktuell 150€/Monat.

Die Förderraten variieren je nach Projekt. Die Folgenden Förderraten gelten für alle Praktika, die vor dem 31.07.2026 enden:

Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Zusätzlich erhalten Sie ein ziellandunabhängiges Top-up i. H. v. aktuell 150€/Monat.

Erasmus+ Geringere Chancen

Teilnehmende mit geringeren Chancen können eine Sonderförderung beantragen.

Top-up: 250€ / Monat für Teilnehmende mit Kind, einem GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, Erstakademiker:innen und erwerbstätige Studierende.

Realkosten: Übernahme von bis zu 15.000€ / Semester für Teilnehmende mit Kind, einem GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung

Erasmus+ Reisekostenunterstützung

Um den ökologischen Fußabdruck des Erasmus+ Programms zu verringern, wird grünes Reisen finanziell belohnt.

Die Modalitäten variieren je nach Projekt.

Erasmus+ Projekt 2023  (gilt für alle Praktika, die vor dem 31.07.2025 enden)

Sie können eine einmalige Top-up Zahlung i. H. v. 50€ und eine zusätzliche Förderung von bis zu 4 Reisetagen für grünes Reisen beantragen. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Erasmus+ Grünes Reisen - Informationsblatt (Projekt 2023)".

Für die Beantragung reichen Sie bitte die Ehrenwörtliche Erklärung (Projekt 2023) bei uns ein.

Um den ökologischen Fußabdruck des Erasmus+ Programms zu verringern, wird grünes Reisen finanziell belohnt. Ab dem Projekt 2024 können zudem auch Studierende, die nicht grün reisen, eine Reisekostenunterstützung erhalten.

Die Modalitäten variieren je nach Projekt.

Erasmus+ Projekt 2024  (Praktika, die vor dem 31.07.2026 enden)

Grünes Reisen: Sie können eine eine zusätzliche Förderung von bis zu 6 Reisetagen für grünes Reisen beantragen.

Nicht grünes Reisen:Sie können eine zusätzliche Förderung von bis zu 2 Reisetagen für nicht grünes Reisen beantragen.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Zusatzförderung für Reisen im Erasmus+ Programm (Projekt 2024)".

Für die Beantragung reichen Sie bitte die Ehrenwörtliche Erklärung (Projekt 2024) bei uns ein.