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Auslandspraktikum
Auslandspraktika müssen Sie sich selbstständig organisieren. Es besteht ggf. die Möglichkeit, sich beim International Office um eine finanzielle Förderung zu bewerben. Werden Sie Ihr Praktikum in einem Erasmus+ Programmland absolvieren, finden Sie auf dieser Seite weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen.
Werden Sie Ihr Praktikum hingegen in einem Land absolvieren, welches nicht zu den Erasmus+ Programmländern zählt, ist das Stipendienprogramm PROMOS ggf. das Richtige für Sie und Sie finden weiterführende Informationen hier.

Erasmus+ Praktikum (KA131)
Was kann gefördert werden?
Für Praktika, Auslandsblöcke oder PJ-Tertiale, die Sie in einem der Erasmus+ Programmländer absolvieren möchten, können Sie sich um eine Erasmus+ Förderung bewerben. Auslandspraktika müssen Sie sich selbstständig organisieren. Voraussetzung für die Erasmus+ Förderung ist, dass ein Bezug zu Ihrem Studiengang erkennbar ist und die Mindestdauer erfüllt wird.
Weiterhin können über Erasmus+ auch Graduiertenpraktika von Absolventinnen und Absolventengefördert werden. Die Bewerbung muss im letzten Studienjahr erfolgen und die Dauer des Graduiertenpraktikums wird auf das Erasmus+ Zeitkontingent der vorangegangenen Studienphase angerechnet. Bei Graduiertenpraktika gilt: Das Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss durchgeführt und beendet sein.
Wie lange kann gefördert werden?
Neben einem erkennbaren Bezug zu Ihrem Studiengang sollte Ihr Erasmus+ Praktikum mindestens 60 Tage umfassen. In der Erasmus-Rechnung entspricht ein Monat exakt 30 Tagen, auch wenn der Monat 31 Tage hat. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Sie mehr als 60 tatsächliche Tage absolvieren müssen, damit das Praktikum förderfähig ist. Zudem muss das Praktikum in Vollzeit absolviert werden, wobei "Vollzeit" nach landestypischer Arbeitszeit zu interpretieren ist.
Die maximale Förderdauer je Studienzyklus beträgt 12 Monate für Bachelor- und Master-Studiengänge bzw. 24 Monate für Studiengänge mit Staatsexamina. Bereits absolvierte Erasmus+ Aufenthalte desselben Studienzyklus werden auf Ihr Förderkontingent angerechnet.
Wie bewerbe ich mich?
Bewerbung: Im 1. Schritt senden Sie uns bitte folgende Unterlagen vollständig an international-office@uni-wh.de.
- Bewerbungsformular - siehe Download-Bereich
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Zusage des Praktikumsgebers (z. B. E-Mail)
- Versicherungserklärung - siehe Download-Bereich
- Belehrung zur allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsvorsorge - siehe Download-Bereich
- Ehrenwörtliche Erklärung "Reisen im Erasmus+ Programm" - siehe Download-Bereich
- ggf. Ehrenwörtliche Erklärung "Erasmus+ Zusatzförderung" - siehe Download-Bereich
Bitte reichen Sie die Unterlagen spätestens 60 Tage vor Beginn des Auslandspraktikums bei uns ein.
Sobald uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen erreicht haben, prüfen wir Ihre Angaben sowie Ihren Förderzeitraum. Wichtig: Nicht förderfähig sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, in nationalen diplomatischen Vertretungen sowie in Organisationen, die EU-Programme verwalten.
Was bereite ich vor dem Praktikumgsbeginn vor?
Im 2. Schritt erstellen Sie zusammen mit Ihrem Praktikumsgeber und Ihrer zuständigen Fakultätsvertretung an der UW/H das Learning Agreement for Traineeships (Lernvereinbarung). Eine Vorlage erhalten Sie von uns, nachdem geprüft wurde, ob Ihr Praktikum im Rahmen von Erasmus+ förderfähig ist. Im Downloadbereich finden Sie fachspezifische Ausfüllhilfen für Ihr Learning Agreement.
Im 3. Schritt prüfen wir Ihr Learning Agreement und Sie erhalten von uns Ihr Grant Agreement (Fördervereinbarung). Das Grant Agreement muss vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes von Ihnen unterzeichnet und bei uns eingegangen sein, damit Ihr Praktikum förderfähig bleibt.
Die Förderhöhe variiert je nach Ländergruppe und Projekt (s.u.). Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Kombinierbarkeit von Stipendien und zu steuerlichen Aspekten (im Downloadbereich unter Allgemeine Informationen).
Und dann?
- Im Outgoing-Guide Auslandspraktikum finden Sie Antworten auf gängige Fragen rund um das Thema Auslandspraktikum und der Flowchart Auslandspraktikum führt Sie Schritt für Schritt durch den Mobilitätsprozess.
- Informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt bitte unbedingt über mögliche Reisewarnungen.
- Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihre Wohnung vermieten möchten, nehmen Sie gerne an unserer Wohnungsbörse teil - weitere Infos finden Sie im Downloadbereich unter "Vor der Mobilität".
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie bitte das International Office.
Haftungsklausel: Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Erasmus+ Förderung für Praktika
Die Förderraten variieren je nach Projekt. Die folgenden Förderraten gelten für alle Praktika, die vor dem 31.07.2026 enden:
Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Zusätzlich erhalten Sie ein ziellandunabhängiges Top-up i. H. v. aktuell 150€/Monat.
Die Förderraten variieren je nach Projekt. Die folgenden Förderraten gelten für alle Praktika, die vor dem 31.07.2027 enden:
Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Zusätzlich erhalten Sie ein ziellandunabhängiges Top-up i. H. v. aktuell 150€/Monat.
Studierende, die im Rahmen des Förderprojekts KA 131 einen ERASMUS+ Aufenthalt absolvieren, können nach den aktuellen Programmrichtlinien eine Zusatzförderung (250€/Monat) oder ggf. eine Übernahme von Realkosten (bis zu 15.000€/Semester) beantragen, insofern sie Teil einer der folgenden Zielgruppen sind:
- Studierende mit Kind
- Studierende mit einer Behinderung (GdB ab 20)
- Studierende mit finanziellem Mehrbedarf aufgrund einer chronischen Erkrankung
- Erwerbstätige Studierende
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
Die Modalitäten variieren je nach Projekt.
Wenn Sie eine Zusatzförderung beantragen möchten, reichen Sie bitte mit Ihrer Bewerbung die von Ihnen unterschriebene Ehrenwörtliche Erklärung "Erasmus+ Zusatzförderung" ein. Eine nachträgliche Beantragung nach Mobilitätsstart ist nicht möglich.
Studierende, die im Rahmen des Förderprojekts KA 131 einen ERASMUS+ Aufenthalt ab dem Programmjahr 2025/26 absolvieren, erhalten zusätzlich zu den monatlichen ERASMUS+ Förderbeträgen eine einmalige Reisekostenpauschale für die Dauer ihres Aufenthaltes. Die Höhe der Reisekostenpauschale richtet sich nach der Distanz zwischen Ihrer Heimathochschule und Ihrer Aufnahmeeinrichtung sowie der Art des Reisens (Standardreisen oder Green Travel).
Zusätzlich zur Reisekostenpauschale können Sie eine Zusatzförderung für die Tage (finanzierte Reisetage) beantragen, die Sie zur Anreise an die Aufnahmeeinrichtung bzw. zur Rückreise an die Heimathochschule benötigen. Die Unterstützung pro Reisetag entspricht dem Tagessatz der entsprechenden Länderrate.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
Die Modalitäten variieren je nach Projekt.
Bitte reichen Sie unabhängig davon, ob Sie eine Zusatzförderung für finanzierte Reisetage zu beantragen, die von Ihnen unterschriebene Ehrenwörtliche Erklärung "Reisen im Erasmus+ Programm" ein. Eine nachträgliche Beantragung der Zusatzförderung nach Mobilitätsstart ist nicht möglich.
Downloadbereich Erasmus+
Ausfüllhilfen für Ihr Learning Agreement:
- Ausfüllhilfe LA Praktikum Medizin
- Ausfüllhilfe LA Praktikum Psychologie
- Ausfüllhilfe LA Praktikum WiGe
- Ausfüllhilfe LA Praktikum Zahnmedizin
Sie möchten Ihre Wohnung während Ihres Aufenthaltes untervermieten?
Dann reichen Sie gerne das Formular für die Wohnungsbörse des International Office bei uns ein.
Wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben, denken Sie bitte daran, auch die Datenschutzerklärung auszufüllen.