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Lehren & Forschen

an der UW/H

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Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis

Gute wissenschaftliche Praxis bezeichnet die grundlegenden Prinzipien und ethischen Standards, die Wissenschaftler:innen bei ihrer Arbeit einhalten müssen, wie sorgfältiges Arbeiten, Ehrlichkeit und Transparenz. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn diese Prinzipien verletzt werden, etwa durch Datenmanipulation, Plagiate oder die Beeinträchtigung der Arbeit anderer.

Ansprechpersonen bei tatsächlichem oder vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten und bei allen weiteren Fragen und Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis bzw. wissenschaftlicher Integrität sind die Ombudspersonen der UW/H.

Gute wissenschaftliche Praxis umfasst allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit, zum Beispiel:

  • lege artis zu arbeiten
  • Resultate zu dokumentieren
  • alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln
  • strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partner:innen, Konkurrent:innen und Vorgänger:innen zu wahren

Sowie:

  • die Zusammenarbeit und Leitungsverantwortung in Arbeitsgruppen
  • die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Verstöße gegen die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis werden als wissenschaftliches Fehlverhalten bezeichnet. Es liegt vor, wenn beispielsweise:

  • vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht werden
  • geistiges Eigentum oder andere fremde wissenschaftliche Leistungen unberechtigt verwertet werden
  • unberechtigte Ansprüchen an Mit-Autorenschaft geltend gemacht werden
  • die Forschungstätigkeit anderer Personen beeinträchtigt wird
  • die Mitverantwortung an wissenschaftlichem Fehlverhalten oder anderweitige Pflichtversäumnisse vorzuwerfen sind
  • eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen wird

Bei Fragen und Konflikte im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis beraten die Ombudspersonen der UW/H (Prof. Dr. Johannes Michalak, Stellvertreter: Prof. Dr. Guido Möllering) vertraulich. Im Fall von Konflikten wird eine Vermittlung zwischen den Konfliktparteien angestrebt. An die Ombudsperson können sich sowohl Personen wenden, die Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis haben oder Fehlverhalten melden möchten. Auch Personen, die sich Vorwürfen im Kontext wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sehen, können die Ombudsperson kontaktieren. Die Ombudsperson hilft durch eine an den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis ausgerichtete und lösungsorientierte Konfliktmoderation. Wenn möglich werden Vermittlung, Kompromisssuche und der Ausgleich zwischen den Parteien angestrebt.

Alle der Ombudsperson anvertrauten Informationen und alle Gesprächsinhalte werden absolut vertraulich behandelt.

    Die Ombudsperson kann folgende Unterstützung liefern:

    • Beratung (z. B. ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt)
    • Informationen über den Ablauf des Ombudsverfahrens und mögliche Varianten
    • Prüfung der Vorwürfe
    • Vermittlung oder Schlichtung auf Wunsch der Person, die den Verdacht meldet
    • bei Interessenskonflikten oder wenn das Problem nicht als wissenschaftliches Fehlverhalten gewertet werden kann: Kontaktvermittlung zu einer anderen Beratungsstelle

    Bei Verdacht auf (schweres) wissenschaftliches Fehlverhalten informiert die Ombudsperson die Kommission zur Prüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sie ist besetzt durch den/die Vizepräsident:in für akademische Angelegenheiten sowie die Dekan:innen und die akademische Leitung des WittenLab. Bei hinreichendem Verdacht eröffnet die Kommission ein Verfahren. Bei erwiesenem Fehlverhalten kann die Kommission Empfehlungen von Sanktionen an das Präsidium aussprechen. Ein Verfahren kann bei nicht hinreichendem Verdacht oder der Erfüllung von Auflagen eingestellt werden.

    Der Ablauf eines Verfahrens wird ausführlich beschrieben in der Ordnung zur Sicherung guter wis­sen­schaft­li­cher Praxis und Ver­fah­rens­re­geln bei Verdacht auf wis­sen­schaft­li­ches Fehl­ver­hal­ten

    Es gibt im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens auch die Möglichkeit, sich außerhalb der UW/H durch den Ombudsman für die Wissenschaft (https://ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de/) beraten und unterstützen zu lassen.

    Ombudspersonen der UW/H

    Johannes Michalak

    Univ.-Prof. Dr. Johannes Michalak

    • Lehrstuhlinhaber
    • Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie 2
    • Fakultät für Gesundheit (Department für Psychologie und Psychotherapie)
    • Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis
    • Dekanat Gesundheit
    • Fakultät für Gesundheit

    +49 2302 926-787
    Johannes.Michalak@uni-wh.de

    Alfred-Herrhausen-Straße 50
    58455 Witten

    1.121

    Guido Möllering

    Univ.-Prof. Dr. Guido Möllering

    • Direktor
    • Reinhard-Mohn-Institut für Unternehmensführung (RMI)
    • Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft (Department für Management und Unternehmertum)
    • Lehrstuhlinhaber
    • Reinhard-Mohn-Stiftungslehrstuhl für Unternehmensführung
    • Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft (Department für Management und Unternehmertum)
    • Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis
    • Dekanat Wirtschaft und Gesellschaft
    • Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft

    +49 2302 926-501
    Guido.Moellering@uni-wh.de

    Alfred-Herrhausen-Straße 50
    58455 Witten

    E.095