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STIBET-Stipendien

STIBET-Studienabschluss-Stipendium für internationale Regelstudierende

Die UW/H schreibt für das Jahr 2025 drei STIBET-Studienabschluss Stipendien für internationale Regelstudierende aus.

Die Ausschreibung für das STIBET-Studienabschluss-Stipendium richtet sich an unsere internationalen Studierenden, die einen Abschluss an der UW/H anstreben und kurz vor der Beendigung des Studiums stehen.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Immatrikulation an der UW/H
  • ausländische Staatsangehörigkeit (keine Doppelstaatsangehörigkeit)
  • Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben
  • sich in der letzten Studienphase befinden mit voraussichtlichem Abschluss im WS 25/26

Höhe der Förderung

992,- € pro Monat für 3 Monate

Einzureichende Unterlagen

  • Bewerbungsformular
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
  • Empfehlungsschreiben/Gutachten eines Hochschullehrenden zur fachlicher Leistung, und voraussichtlichem Studienabschluss (sh. Download)
  • Transcript of Records
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Kopie des Aufenthaltstitels (nur bei nicht EU-Bürgern)
  • Konto-Auszüge der letzten drei Monate oder andere Nachweise
  • Nachweise über gesellschaftliches Engagement

Bewerbungsprozess

Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen bis zum 16. Juni 2025 per E-mail an international-office@spam protectuni-wh.de ein.

Eine Auswahlkommission wird über die Vergabe des Stipendiums entscheiden. Kriterien sind die finanzielle Situation, die exzellenten akademischen Leistungen sowie Ihr gesellschaftliches Engagement.

Die Bewerbenden werden nach Entscheidung der Auswahlkommission direkt informiert, voraussichtlich bis September 2025.

Bitte beachten Sie: Für die Auszahlung des Stipendiums benötigen wir ein deutsches oder europäisches Konto mit Angabe der IBAN und/oder BIC.

FAQ

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Zusätzlich zu einem monatlichen Stipendium darf die geförderte Person 556 Euro brutto verdienen. Übersteigt der Zuverdienst diesen Betrag, so ist die Stipendienrate entsprechend zu kürzen.

Grenzsummen für Stipendienraten und Zuverdienste:

•           Studierende: 992 Euro (Stipendium) + 556 Euro brutto (Zuverdienst) = 1.548 Euro

•           Promovierende: 992 Euro (Stipendium) + 556 Euro brutto (Zuverdienst) = 1.548 Euro

Übersteigt die Summe aus Stipendienrate und Brutto-Zuverdienst die geltende Grenzsumme, ist die Stipendienrate, um die entsprechende Überziehung zu kürzen. Diese Grenze gilt für jeden Monat, in dem die Nebentätigkeit ausgeübt wird.

Grundsätzlich nein.

Ja, dies ist sogar ohne Kürzungen des Stipendiums möglich. Die Geförderten müssen das Stipendium jedoch bei der BAföG-Stelle angeben, die dann prüft, ob eine Kürzung des BAföG-Satzes erfolgt.