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Hochschulwerk

an der UW/H

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Lastenrad-Verleih

Unser Lastenrad soll die Nachhaltigkeit von Universität und Hochschulwerk stärken und als Transportmittel für beispielsweise die Haustechnik und das Café Larix dienen. Außerdem soll es  als Gemeingut der Gemeinschaft zur Verfügung stehen. Als Alternative zum Auto können die Lastenfahrräder für nachhaltige Transporte genutzt werden – damit plädieren wir für ein Umdenken der urbanen Mobilität. Durch das Angebot sollen möglichst viele Menschen die Nutzung von Lastenfahrrädern in Städten ausprobieren und dadurch selber zu Multiplikatoren werden.

Warum das nichts kostet? Die Anschaffung des Rad wurde freundlicherweise von den Stadtwerken Witten gesponsort und vom Land NRW gefördert. Die laufenden Kosten tragen Universität und Hochschulwerk für euch. Dadurch wird die Ausleihe allen ermöglicht – unabhängig vom Geldbeutel. 

Wenn du das Fahrrad ausleihen möchtest, füll bitte das unten stehende Formular aus. Wir kontaktieren dich dann per Mail und vereinbaren Abholung und Rückgabe. Das Rad steht normalerweise am Café Larix, andere Übergabe-Orte können im Einzelfall vereinbart werden.

Du kannst das Rad im Prinzip für einen beliebigen Zeitraum ausleihen, beachte aber, dass es auch für den Transport von Waren für die Uni und das Café Larix genutzt wird und viele Menschen Interesse haben. Wir behalten uns daher vor den Ausleihzeitraum ggf. zu begrenzen.  Übliche Leihzeiträume sind beispielsweise ein halber Tag oder übers Wochenende.

Bitte bring das Rad rechtzeitig zurück und plane genügend Zeit ein, um den Akku zu laden. Leih’ dir eventuell das Ladegerät mit aus.

Bitte denk daran deinen Personalausweis zum Ausleihen mitzubringen.

Ja, unbedingt! Wir freuen uns, wenn Unternehmen über unser Angebot Lastenräder einsetzen. Bedenke aber, dass die Lastenräder der Gemeinschaft dadurch nicht entzogen werden sollen und nicht durchgehend von deinem Unternehmen blockiert sein sollen. Wenn dir der Einsatz von Lastenrädern so viel Spaß macht, – denk doch darüber nach gerne selber eines anzuschaffen und der Gemeinschaft anzubieten. 

Sofern du kannst, kümmere dich um verletzte Personen. Wenn notwendig zögere nicht den Rettungsdienst zu rufen. Telefon 112

Verständige bei Unfällen mit Personenschäden die Polizei zur Unfallaufnahme. Telefon 110

Informier das Team unter 02302-926840 und lastenrad@uni-wh.de

Das Rad ist im Gebrauch und kann davon Schäden tragen. Schrammen sind noch kein Rahmenbruch! Wichtig ist, dass das Team über jeden Schaden informiert wird. Besonders, wenn das Fahrrad fahruntauglich wird und vor dem nächsten Einsatz nicht wieder repairiert werden kann. So können wir die folgenden Reservierungen stornieren.

Ist das Rad noch transportfähig, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmende zu gefährden, bring das Fahrrad zurück zur Station. Flickzeug sowie rudimentäres Werkzeug findest ggf. du in der Notfalltasche am Fahrrad. Kann das Rad nicht mehr fahren schließe es bitte an einem festen Gegenstand an. Achte darauf, dass es nicht im Weg und nicht auf Privatgrund steht.

Bitte informier in jedem Fall das Team, damit der Schaden behoben und der Transport organisiert werden kann.

Das Fahrradfahren musst du auf jeden Fall nicht neu erlernen. Wer ein normales Fahrrad sicher bedienen kann, wird sich nach ein paar hundert Metern Eingewöhnung auch auf dem Lastenrad zurecht finden, insbesondere da es sich bei unserem Modell um ein Longtail handelt.

Wenn du noch nicht mit einem E-Bike unterwegs warst, bedenk die doch höhere Durchschnittsgeschwindigkeit. Gerade schwer beladen hast du doch ein bisschen Bremsweg und ein Lastenrad hat auch einen größeren Wendekreis und Kurvenradius.

Wer möchte, kann bei der Ausleihe eine kurze Einführung erhalten und Fragen stellen oder auch eine Proberunde um die Uni fahren.

Als Nutzer*in haftest du während der Ausleihe für Schäden am Rad (ausgenommen Verschleiß) und an Dritten. Auch im Verlustfall. Denke daher daran, das Rad immer an einem festen Gegenstand anzuschließen und nachts wenn möglich nicht auf der Straße stehen zu lassen.

Die Haftung der Entleihenden beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz (siehe auch Nutzungsbedingungen). Das bedeutet, dass du verantwortlich bist und verantwortlich gemacht werden kannst.

Wir sind sehr darum bemüht, auch im Schadensfall eine für alle akzeptable und angenehme Lösung zu finden.

Vorwort

Das freie Lastenrad ist ein kostenloses Angebot der Universität Witten/Herdecke und dem Hochschulwerk e.V. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und Angehörige der Uni ermutigen sich klimafreundlich fortzubewegen. Die hier genannten Nutzungsbedingungen gelten für das Yuba „Spicy Curry“ E-Lastenrad.

Wir bitten dich, so sorgsam wie möglich mit dem Lastenrad umzugehen, damit dieses so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Allgemeines

  • Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren »Fahrrad«) von dem eingetragenen Verein mit dem Namen Hochschulwerk Witten/Herdecke e.V., Registereintrag: VR 10 621 beim Amtsgericht Bochum (im Weiteren als »Anbieter« bezeichnet) an registrierte Nutzerinnen und Nutzer (im Weiteren als »Nutzerin« bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
  • Mit der Inanspruchnahme der Leihe des genannten Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier bzw. den beim Fahrrad genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
  • Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden ausschließlich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Benutzungsregeln

  • Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
  • Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades.
  • Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit be­einflusst, ­ist­ dies ­dem Anbieter ­unverzüglich­ mitzuteilen. ­Das ­Fahrrad­ darf­ in­ diesem­ Fall­ nicht genutzt werden.
  • Das Fahrrad wird von dem Anbieter kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
  • Die­ Nutzerin ­ist ­verpflichtet, ­das ­Fahrrad ­ausschließlich ­sachgemäß­ zu ­gebrauchen ­(vgl.­§­603­ BGB und siehe Gebrauchsanleitung) sowie die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
  • Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit.
    Sollte es dennoch gestohlen werden, wird die Nutzerin den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen und den Anbieter kontaktieren.
  • Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.

Haftung

Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt­ (vgl.­§­599­BGB).­ Dies ­gilt ­nicht ­für ­Schäden ­aus ­Verletzung ­von ­Leben,­ Körper­ und Gesundheit,­ die ­auf­ einer­ fahrlässigen ­Pflichtverletzung ­des ­Anbieters ­oder ­einer ­vorsätzlichen ­oder fahrlässigen ­Pflichtverletzung ­eines­ gesetzlichen ­Vertreters ­oder ­Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.

Kontakt

Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass wir als Anbieter es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, großartige Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann schreib uns gerne eine Mail an lastenrad@uni-wh.de.

Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.

Vorbehalt

Der Anbieter behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.

Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die wir erheben, dienen dem reibungslosen Ablauf des Verleihs und werden ausschließlich vom Hochschulwerk Witten/Herdecke e.V. verarbeitet. Deine Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die einzige Ausnahme ist ein Schadensfall, in dem wir Informationen mit unserer Versicherung teilen müssen. Wir behalten uns vor in diesem Fall Daten an die Universität Witten/Herdecke und die Versicherung weiterzugeben.

Deine Daten werden maximal drei Monate gespeichert ab Rückgabe des Fahrrads, wenn alles in Ordnung ist. Im Schadensfall werden die Daten maximal ein Jahr nach Abwicklung aller Versicherungsangelegenheiten gespeichert.

Du kannst jederzeit einen Export deiner personenbezogenen Daten bei uns anfordern, inklusive aller Daten, die du uns mitgeteilt hast. Darüber hinaus kannst du die Löschung aller personenbezogenen Daten, die wir von dir gespeichert haben, anfordern. Dies umfasst nicht die Daten, die wir aufgrund administrativer, rechtlicher oder sicherheitsrelevanter Notwendigkeiten aufbewahren müssen.

In Witten gibt es verschiedene weitere Möglichkeiten ein kostenloses Lastenrad zu leihen. Schaut mal hier:

Pottkutsche - freies Lastenrad Witten

KrümelLore

An dieser Stelle wollen wir uns bei Lukas Stahl bedanken, der uns als einer der Betreiber der Pottkutsche zur Anschaffung unseres Lastenrads beraten und den Prozess begleitet hat!

Verleihanfrage

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