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Internationaler Tag der Kinderrechte

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte: Wie die UW/H auf ein weltweit relevantes Thema aufmerksam macht

Heute, am 20. November, ist der internationale Tag der Kinderrechte – ein Thema, das uns auch an der UW/H beschäftigt. So bietet das Team der Friede Springer Stiftungsprofessur von nun an jährlich einen zweiwöchigen Masterkurs zu Gerechtigkeit und Kinderrechten an unserer Universität an. Im ersten Durchlauf im Oktober dieses Jahres beleuchteten Expert:innen aus Subsahara-Afrika, Großbritannien und Deutschland in Diskussionen und Vorträgen die Schnittstellen von Menschenrechten, Gerechtigkeit, Kindergesundheit und deren sozialen Einflussfaktoren. Die internationalen Studierenden des Royal Tropical Institutes (KIT) aus Amsterdam und des Swiss Tropical and Public Health Institute (Swiss TPH) aus Basel interpretierten die Details der Kinderrechtskonvention zur Gesundheit und wandten sie auf verschiedene Gesundheitsprobleme an. Praxisnahe Fallstudien verdeutlichten globale Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung; auf dieser Basis diskutierten die Teilnehmenden über Strategien, die dazu beitragen, Gerechtigkeit zu fördern, damit jedes Kind sein volles Potenzial entfalten kann.

Der nächste Masterkurs ist für Oktober 2025 geplant. Neben diesem Kurs werden zudem zwei weitere Kurse angeboten: ‚Policy and practice of global child health‘ und ‚Non-physician health care workers: leading change in global health‘. Link zu den Kursen mit mehr Details: https://troped.org/advanced-search/?Q=Y&F19=%3DGermany+-+Witten%2FHerdecke+University%2C+Witten&RP=5&SR=0 .

 

Zum Hintergrund

Menschenrechte bewegen uns seit Jahrhunderten. In der Vergangenheit wurden ganze Bevölkerungsgruppen jedoch von diesen Rechten ausgeschlossen. Zudem lag der Schwerpunkt eher auf Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft; das Recht des Einzelnen wurde weniger betrachtet. Der Gedanke der Verantwortung und Rechenschaftspflicht des Staates entwickelte sich erst allmählich. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die Vereinten Nationen (UN) mit dem Ziel gegründet, Frieden, menschliche Entwicklung und einen besseren Lebensstandard zu fördern. Die daraus hervorgehende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR) von 1948 verpflichtet die Staaten, einen universellen Standard für Rechte – einschließlich dem Recht auf Gesundheit – anzuerkennen. Ein umfassendes Regelwerk entstand, auf die auch im Bereich der Kinderrechte viele Menschenrechtsinstrumente folgten. Zum Beispiel erkennen die Vertragsstaaten der UN Kinderrechtskonvention von 1989 im ersten Absatz des Artikels 24 „das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit“ an und „bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird“.