Services für alle
an der UW/H
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Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten können möglicherweise die Leistungen im Studium und in Prüfungen nicht in der geforderten Weise erbringen. Um eine chancengleiche Teilhabe am Studium sicherzustellen und eine eventuelle Diskriminierung zu vermeiden, ist es möglich, einen solchen Nachteil auszugleichen und Studien- und Prüfungsbedingungen anzupassen.
Diese sogenannten "Nachteilsausgleiche" werden individuell vereinbart. Dafür können Studierende einen Antrag bei dem für den Studiengang zuständigen Studiendekanat bzw. Prüfungsausschuss stellen.
Für eine Beratung zum Thema "Nachteilsausgleich" wenden Sie sich gerne an die zuständigen Studiendekanate und/oder Prüfungssekretariate, hier eine Übersicht:
Fakultät für Gesundheit
- Department für Humanmedizin
- Department für Pflegewissenschaft
- Department für Psychologie und Psychotherapie
- Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft
WittenLab
Alternativ können Studierende für eine Beratung die Beauftragte für Gleichstellung und Vielfalt (gleichstellungsbeauftragte@ uni-wh.de) kontaktieren. Umfassende Informationen gibt es zudem auf den Seiten des Studentenwerks.