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Nachteilsausgleich

Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten können möglicherweise die Leistungen im Studium und in Prüfungen nicht in der geforderten Weise erbringen. Um eine chancengleiche Teilhabe am Studium sicherzustellen und eine eventuelle Diskriminierung zu vermeiden, ist es möglich, einen solchen Nachteil auszugleichen und Studien- und Prüfungsbedingungen anzupassen.

Diese sogenannten Nachteilsausgleiche werden individuell vereinbart. Dafür können Studierende einen Antrag bei dem für den Studiengang zuständigen Studiendekanat bzw. Prüfungsausschuss stellen.

Für eine Beratung zum Thema Nachteilsausgleich wenden Sie sich gerne an die zuständigen Studiendekanate und/oder Prüfungssekretariate, hier eine Übersicht:

Fakultät für Gesundheit

Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft

WittenLab


Alternativ können Studierende für eine Beratung die Beauftragte für Gleichstellung und Vielfalt (gleichstellungsbeauftragte@spam protectuni-wh.de) kontaktieren. Umfassende Informationen gibt es zudem auf den Seiten des Hochschulwerks.