um Lehrende, Studierende und Mitarbeitende in der Pandemie zu unterstützen, hat die UW/H mit Zoom ein Campus-Agreement abgeschlossen. Dadurch können alle Lehrenden, alle Studierenden sowie berechtigte Mitarbeitende zeitlich unbegrenzte Zoom-Meetings mit bis zu 300 Teilnehmern durchführen. Die Berechtigungen werden zentral durch das BIT verwaltet.
Wer ist berechtigt?
Alle immatrikulierten Studierenden der UW/H sind automatisch berechtigt, Zoom in der lizensierten Version zu nutzen. Die Kosten übernimmt die Universität, um Lerngruppen und den Austausch der Lernenden untereinander zu fördern.
Für Mitarbeitende gilt:
- Berechtigt sind alle Lehrenden mit Lehrauftrag sowie alle Angestellten der UW/H, die die Lehre unterstützen. Das umschließt die gesamte Verwaltung, inklusive der Fibu, der Dekanate und Sekretariate.
- Nicht berechtigt sind z.B. behandelnde Ärzte, die in der Zahnklinik oder in den Ambulanzen nicht in der Lehre tätig sind.
- Nicht berechtigt sind medizinische oder zahnmedizinische Fachangestellte, die ausschließlich in der Behandlung und nicht in der Lehre tätig sind.
Was muss ich tun?
- Die Zoom-Lizenzen für Studierende, Lehrende sowie Mitarbeitende aus der Administration, Stufu/WittenLab, Pflege und Wirtschaft wurden bereits freigeschaltet. Diese Personengruppen können sich direkt einloggen. Die entsprechende Anleitung finden Sie im Intranet: https://intranet.uni-wh.de/uwh-services/telefonieren-videokonferenzen-faxen/videokonferenz-per-zoom
- Mitarbeitende aus der Zahnmedizin, Humanmedizin und Psychologie, die eine Zoom-Lizenz benötigen und der Lehre zugeordnet werden können, wenden sich bitte per E-Mail an das BIT, um einen Zugang anzufordern: bit-support@ uni-wh.de
Was passiert mit bestehenden Pro-Accounts?
- Mitarbeitende, die bereits eine käufliche Lizenz haben, wenden sich an das BIT, damit diese in die Education Lizenz überführt werden kann.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das BIT unter bit-support@ uni-wh.de.