Die Betriebsratswahl steht an: Die Beschäftigten der UW/H entscheiden in Kürze, wer ihre Interessen in den kommenden Jahren vertreten soll.
Wahltermin
Dienstag, 28. April 2026, von 9 bis 15 Uhr
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Arbeitnehmer:innen, die in der Wählerliste eingetragen sind (§ 2 Abs. 3 WO) und das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 BetrVG), sind wahlberechtigt. Die Wählerliste liegt bis zum Ende der Stimmabgabe zur Einsicht aus – in der Poststelle/Information im Campus-Hauptgebäude (Eingangsbereich, Erdgeschoss, Alfred-Herrhausen-Straße 50, 58455 Witten), jeweils werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Wichtig: Auch studentische Aushilfen sind wahlberechtigt, sofern sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen.
Wo wird gewählt?
Die drei Wahllokale befinden sich in Witten:
1. in der Eingangshalle vor dem Fahrstuhl, Erdgeschoss, Campus-Hauptgebäude, Alfred-Herrhausen-Straße 50,
2. im Eingangsbereich, Erdgeschoss, FEZ, Alfred-Herrhausen-Straße 44,
3. im Eingangsbereich, Erdgeschoss, Stockumer Straße 10.
Wichtig: Auch Briefwahl ist möglich.
Wer tritt an?
Vier Listen treten zur Wahl an. Die vom Wahlvorstand verschickte „Bekanntmachung der Vorschlagslisten“ können Sie nach Anmeldung/Login einsehen.
